Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 123
Betreff: Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten Wenn von "vier Anlagen" in der Stellungnahme ST 999/11 die Rede war, bezog sich dies auf die bereits bestehenden Anlagen auf Karbener Gemarkung. Soweit dem Magistrat bekannt, sind nördlich von Nieder-Erlenbach vier neue Windkraftanlagen auf Frankfurter Gemarkung geplant. Der Magistrat wird darauf hinwirken, dass wenn die Planungen vorangeschritten sind, diese dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Erst dann wird man konkret über die Landschaftswirkung der Anlagen diskutieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2011OFOF 44/13Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2011OMOM 497Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenDirektanregung
- 13. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 123Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab