Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Windvorrangstandorten Der Qrtsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 999 zu Punkt 2 getroffene Interpretation der Ortsbeiratsanregung "Windkraftaniagen auf dem Schäferköppel in Nieder Erlenbach" zu revidieren: Es sollen sich gerade nicht mehr als die <&. vier aktuell geplanten Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach konzentrieren. Der mögliche Bau weiterer Windkraftanlagen soll dezentral in der Frankfurter Gemarkung verteilt werden. Eine "Verspargelung" des Nahrerholungsgebietes und der Kulturlandschaft Nieder-Erlenbach ist zu vermeiden. Der Ortsbeirat soll eng in die weitere Planung mit eingebunden werden. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 999 zu Punkt 2 den Wunsch des Ortbeirates nach "dezentraler Verteilung" und der Vermeidung einer "Verspargelung" so verstanden, dass weitere Anlagen in der Nähe der bestehenden Anlagen im Sinne einer räumlichen Konzentration errichtet werden sollten. Dies war vom Ortbeirat nicht vorgesehen, sondern der Antrag des Ortbeirates lautete hingegen:
- Der Ortsbeirat unterstützt die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windvor-rangstandorten im Regionalen Flächennutzungsplan mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auch auf Frankfurter Gemarkung deutlich auszubauen und dabei mit pianerischen Mittein Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz sowie der Bevölkerung soweit wie möglich zu reduzieren. a. Beim Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten auf Frankfurter Gemarkung ist auf eine dezentrale Verteilung der Windräder zu achten und eine übermäßige Belastung eines Standortes durch " Verspargelung" bzw. Windparks zu vermeiden. in Nieder-Erfenbach soll darauf geachtet werden, dass die Lebensqualität Nieder-Erlenbachs, die vor allem auf die den Stadtteil umgebende Kulturlandschaft zurückzuführen ist, nicht weiter reduziert wird. Es ist zwar korrekt, dass der Ortsbeirat die aktuell pepianten 8a. vier Anlagen auf der Frankfurter Gemarkung in der Nähe der vorhandenen Anlagen auf der Karbener Gemarkung bei Nieder-Erlenbach befürwortet, jedoch nicht vorbehaltlos weitere Windkraftanlagen in beliebiger Anzahl. Der Antrag des Ortbeirates ist so zu verstehen, dass die Lebensqualität des Naherholungsgebietes um Nieder-Erlenbach erhalten bleiben soll und keine "Verspargelung" durch weitere Windkraftaniagen bzw. keine Etablierung eines großen Windparks gewünscht wird.
Inhalt
Antrag vom 04.10.2011, OF 44/13
Betreff: Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten Der Qrtsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 999 zu Punkt 2 getroffene Interpretation der Ortsbeiratsanregung "Windkraftaniagen auf dem Schäferköppel in Nieder Erlenbach" zu revidieren: Es sollen sich gerade nicht mehr als die <&. vier aktuell geplanten Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach konzentrieren. Der mögliche Bau weiterer Windkraftanlagen soll dezentral in der Frankfurter Gemarkung verteilt werden. Eine "Verspargelung" des Nahrerholungsgebietes und der Kulturlandschaft Nieder-Erlenbach ist zu vermeiden. Der Ortsbeirat soll eng in die weitere Planung mit eingebunden werden.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 999 zu Punkt 2 den Wunsch des Ortbeirates nach "dezentraler Verteilung" und der Vermeidung einer "Verspargelung" so verstanden, dass weitere Anlagen in der Nähe der bestehenden Anlagen im Sinne einer räumlichen Konzentration errichtet werden sollten. Dies war vom Ortbeirat nicht vorgesehen, sondern der Antrag des Ortbeirates lautete hingegen:
- Der Ortsbeirat unterstützt die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windvor-rangstandorten im Regionalen Flächennutzungsplan mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auch auf Frankfurter Gemarkung deutlich auszubauen und dabei mit pianerischen Mittein Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz sowie der Bevölkerung soweit wie möglich zu reduzieren. a. Beim Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten auf Frankfurter Gemarkung ist auf eine dezentrale Verteilung der Windräder zu achten und eine übermäßige Belastung eines Standortes durch " Verspargelung" bzw. Windparks zu vermeiden. in Nieder-Erfenbach soll darauf geachtet werden, dass die Lebensqualität Nieder-Erlenbachs, die vor allem auf die den Stadtteil umgebende Kulturlandschaft zurückzuführen ist, nicht weiter reduziert wird. Es ist zwar korrekt, dass der Ortsbeirat die aktuell pepianten 8a. vier Anlagen auf der Frankfurter Gemarkung in der Nähe der vorhandenen Anlagen auf der Karbener Gemarkung bei Nieder-Erlenbach befürwortet, jedoch nicht vorbehaltlos weitere Windkraftanlagen in beliebiger Anzahl. Der Antrag des Ortbeirates ist so zu verstehen, dass die Lebensqualität des Naherholungsgebietes um Nieder-Erlenbach erhalten bleiben soll und keine "Verspargelung" durch weitere Windkraftaniagen bzw. keine Etablierung eines großen Windparks gewünscht wird.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 44/13Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2011OMOM 497Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 123Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER