Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 803/10 vom 14.07.2019
Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, verstärkt gegen das Parken auf Radwegen, Radstreifen, Radschutzstreifen und Fußgängerwegen im Bereich des Ortsbezirks 10 vorzugehen - besonders auf der Homburger Landstraße/ Ecke Ronneburgstraße - und die Überwachungsbehörden anzuweisen, künftig diese Verstöße konsequenter zu ahnden. Zudem wird der Magistrat gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, bei gravierenden Verstößen auch von der rechtlich einwandfreien Möglichkeit der Abschleppung eines Fahrzeugs Gebrauch zu machen, wie es in als fahrradfreundlich geltenden Kommunen längst und ständig (Tag und Nacht) gehandhabt wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie viele private Anzeigen im vergangenen Jahr zu diesen Delikten gestellt wurden und zu wie vielen gebührenpflichtigen Verwarnungen diese Anzeigen führten.
Begründung: Das Halten oder Parken auf Fahrradwegen/Fußwegen ist kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Es gefährdet Leib und Leben gerade von sehr jungen Radfahrenden oder radfahrenden Seniorinnen und Senioren, die durch Ausweichen auf die Fahrbahn dem fließenden Autoverkehr ausgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2019OFOF 803/10Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. August 2019Sie sind hierOMOM 4908Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenDirektanregung
- 2. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2193Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats