Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2193
Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen Der Radverkehrsanteil im Straßenverkehr hat im Laufe der letzten Jahre stark zugenommen. Der Städtischen Verkehrspolizei ist bewusst, dass es wichtig ist, dass die Radverkehrsanlagen den Fahrradfahrenden zur Verfügung stehen, um Konflikte zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugführenden beziehungsweise zu Fuß Gehenden zu verhindern. Ebenso sollen die zu Fuß Gehenden die Gehwege ungehindert nutzen können, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Ahndung von ordnungswidrigem Parken auf Radwegen/Radfahrschutzstreifen und Gehwegen. Um die Radverkehrsanlagen effektiv überwachen zu können, setzt die Städtische Verkehrspolizei Fahrradstreifen ein. Die Anregung des Ortsbeirats wird dem Außendienst zur Kenntnis gegeben, so dass die Fahrradstreife entsprechend eingeteilt werden kann. Abschleppmaßnahmen sind Einzelfallentscheidungen. Die Bediensteten müssen situationsbedingt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie sie einschreiten. Generell dienen Abschleppmaßnahmen der Beseitigung von Behinderungen. Die Städtische Verkehrspolizei hat im Jahr 2019 im gesamten Stadtgebiet bereits über 32.500 Verwarnungen wegen des Parkens auf Gehwegen, Radwegen oder Radfahrschutzstreifen ausgestellt und fast 700 Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2019OFOF 803/10Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. August 2019OMOM 4908Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenDirektanregung
- 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2193Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab