Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Fußwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verstärkt gegen das Parken auf Radwegen, Radstreifen, Radschutzstreifen und Fußgängerwegen im Bereich des Ortsbeirats 10 vorzugehen, besonders auf der Homburger Landstraße/ Ecke Ronneburgstraße und die Überwachungsbehörden anzuweisen, künftig diese Verstöße konsequenter zu ahnen. Zudem die zuständigen Ämter anzuweisen, bei gravierenden Verstößen auch von der rechtlich einwandfreien Möglichkeit des Abschleppenlassens eines Fahrzeugs Gebrauch zu machen, wie es in als fahrradfreundlich geltenden Kommunen längst und ständig (Tag und Nacht) gehandhabt wird. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie viele private Anzeigen im vergangenen Jahr zu diesen Delikten gestellt wurden und zu wie vielen gebührenpflichtigen Verwarnungen diese Anzeigen führten. Begründung: Das Halten oder Parken auf Fahrradwegen/Fußwegen ist kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Es gefährdet Leib und Leben gerade von sehr jungen Radfahrenden oder Rad fahrenden Seniorinnen und Senioren, die durch Ausweichen auf die Fahrbahn dem fließenden Autoverkehr ausgesetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 14.07.2019, OF 803/10
Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verstärkt gegen das Parken auf Radwegen, Radstreifen, Radschutzstreifen und Fußgängerwegen im Bereich des Ortsbeirats 10 vorzugehen, besonders auf der Homburger Landstraße/ Ecke Ronneburgstraße und die Überwachungsbehörden anzuweisen, künftig diese Verstöße konsequenter zu ahnen. Zudem die zuständigen Ämter anzuweisen, bei gravierenden Verstößen auch von der rechtlich einwandfreien Möglichkeit des Abschleppenlassens eines Fahrzeugs Gebrauch zu machen, wie es in als fahrradfreundlich geltenden Kommunen längst und ständig (Tag und Nacht) gehandhabt wird. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie viele private Anzeigen im vergangenen Jahr zu diesen Delikten gestellt wurden und zu wie vielen gebührenpflichtigen Verwarnungen diese Anzeigen führten.
Begründung: Das Halten oder Parken auf Fahrradwegen/Fußwegen ist kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Es gefährdet Leib und Leben gerade von sehr jungen Radfahrenden oder Rad fahrenden Seniorinnen und Senioren, die durch Ausweichen auf die Fahrbahn dem fließenden Autoverkehr ausgesetzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2019Sie sind hierOFOF 803/10Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. August 2019OMOM 4908Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenDirektanregung
- 2. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2193Illegales Parken auf Radwegen und FußwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme