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Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße zurückzubauen, um den Parkraum für Anwohner zu erhalten. Dies soll durch die Beibehaltung der Markierungen an den Fußgängerüberwegen geschehen, um Falschparker zu kennzeichnen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die vor Monaten angebrachten Markierungen im Mündungsbereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße in Preungesheim so zurückzunehmen, dass lediglich im Bereich der Fußgängerüberwege die Markierung erhalten bleibt und somit dieser Bereich deutlich für Falschparker erkennbar ist.

Begründung

Die vorhandene Beschilderung des Gehwegparkens (Vz. 315) lässt eine solche massive Markierung nicht zu. Auch verlieren die Anwohner entsprechenden Parkraum, der in dieser Straße dringend benötigt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2023OFOF 717/10Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. Dezember 2023Sie sind hier
    OMOM 4870Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
    Direktanregung
  3. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 634Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuz-straßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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