Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße zurückzubauen, um den Parkraum für Anwohner zu erhalten. Dies soll durch die Beibehaltung der Markierungen an den Fußgängerüberwegen geschehen, um Falschparker zu kennzeichnen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die vor Monaten angebrachten Markierungen im Mündungsbereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße in Preungesheim so zurückzunehmen, dass lediglich im Bereich der Fußgängerüberwege die Markierung erhalten bleibt und somit dieser Bereich deutlich für Falschparker erkennbar ist.
Begründung
Die vorhandene Beschilderung des Gehwegparkens (Vz. 315) lässt eine solche massive Markierung nicht zu. Auch verlieren die Anwohner entsprechenden Parkraum, der in dieser Straße dringend benötigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2023OFOF 717/10Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4870Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 634Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuz-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats