Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße nicht zurückzubauen, um das widerrechtliche Parken von Kraftfahrzeugen zu verhindern. Die Markierungen sind notwendig, um das gesetzliche Haltverbot durchzusetzen und es fallen keine Parkplätze weg.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Markierungen beruhen auf der Stellungnahme des Magistrates vom 16.09.2022, ST 2124. Dadurch lässt sich das widerrechtliche Parken von Kraftfahrzeugen innerhalb der betroffenen Kreuzung verhindern. Die Markierungen spiegeln die Bedeutung des gesetzlichen Haltverbots gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung wieder. An der betroffenen Stelle dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Insofern fallen keine Parkplätze weg, die Markierungen werden daher nicht zurückgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2023OFOF 717/10Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2023OMOM 4870Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 634Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuz-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab