Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt den Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße, um den Parkraum für Anwohner zu erhalten und die Sichtbarkeit der Fußgängerüberwege zu verbessern. Dies soll dazu beitragen, Falschparker zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen
die vor Monaten angebrachten Markierungen im Mündungsbereich der Zorbach- und der Bossstraße in die Kreuzstraße in Preungesheim so zurückzunehmen, dass lediglich im Bereich der Fußgängerüberwege die Markierung erhalten bleibt und somit dieser Bereich deutlich für Falschparker erkennbar ist.
Begründung
Die vorhandene Beschilderung des Gehwegparkens (No.315) lässt eine solche massive Markierung nicht zu. Auch verlieren die Anwohner entsprechenden Parkraum, der in dieser Straße dringend benötigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2023Sie sind hierOFOF 717/10Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2023OMOM 4870Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die KreuzstraßeDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 634Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuz-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE