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Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
85 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden, Menstruationstassen und Tampons zur Verfügung zu stellen. Dies soll die finanzielle Belastung durch Menstruation verringern und den Zugang zu notwendigen Hygieneartikeln erleichtern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden, Menstruationstassen und Tampons zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2021OFOF 114/2Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  2. 5. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 484Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen
    Direktanregung
  3. 10. Januar 2022STST 13Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen SchulenStellungnahme
  4. 19. September 2022OFOF 473/2Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen SchulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. Oktober 2022OMOM 2937Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen SchulenDirektanregung
  6. 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 233Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen SchulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 6 · 01.12.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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