Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Offenes Haus der Kulturen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Realisierungschancen für die Überführung des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim in die Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu prüfen. Dies ist notwendig, um die rechtlichen Grundlagen für die Sanierung und Entwicklung des Hauses zu schaffen und die Finanzierung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Anregung

  1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Realisierungschancen er innerhalb der Jahre 2021 bis 2023 dafür sieht, das Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim in die angestrebte selbstverwaltete Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu überführen.
  2. Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei insbesondere auch auf den aus Sicht des Ortsbeirates 2 noch offenen Finanzierungsbedarf in Höhe von circa zehn Millionen Euro einzugehen, der sich wie folgt zusammensetzt:
    • a)Differenz in Höhe von circa fünf Millionen Euro zwischen dem Kaufangebot des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Höhe von 1,4 Millionen Euro und den Preisvorstellungen der Eigentümerin ABG Holding in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro;
    • b)Finanzierungsbedarf in Höhe von fünf Millionen Euro des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Form von verschiedenen Zuschüssen für die angestrebte Sanierung des Gebäudes.
  3. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf hinzuwirken, dass
    • a)eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. abgeschlossen und damit eine belastbare Perspektive für die Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen ermöglicht wird;
    • b)die vertragliche Anhandgabe noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren realisiert wird.
  4. Der Magistrat ist herzlich eingeladen, dem Ortsbeirat 2 statt in schriftlicher Form ggf. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu berichten.

Begründung

Der Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. hat mit seinem Umsetzungskonzept 2021 eine gehaltvolle und tragfähige Machbarkeitsstudie für den Übergang vom Studierendenhaus zum Offenen Haus erarbeitet. Um dem Verein den nächsten konstruktiven Schritt der Realisierung dieses für Bockenheim so wichtigen Projektes zu ermöglichen, fordert der Ortsbeirat eine vertragliche Anhandgabe über die kommenden zwei bis drei Jahre, spätestens ab Ende dieses Jahres. Erst damit hat der Verein die rechtliche Grundlage, fehlende Planungsinformationen zu erhalten sowie bereits geplante Finanzierungsmodelle weiter zu konkretisieren. Der breiten Zustimmung der politischen Entscheiderinnen bzw. Entscheider in Stadt und Land müssen nun die rechtlichen Voraussetzungen folgen, auf deren Grundlage die bestehenden noch offenen Fragen geklärt werden können und sich das ehrenamtliche Engagement des Vereins weiter professionalisieren kann. Der Magistrat muss zu diesem Zeitpunkt eine Richtungsentscheidung treffen, ob das Offene Haus der Kulturen eine Entwicklungsperspektive erhält oder nicht. Das große Engagement der Vereinsmitglieder verdient den Respekt, darüber Klarheit zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2021OFOF 101/2Offenes Haus der KulturenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 475Offenes Haus der Kulturen
    Direktanregung
  3. 15. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2033Offenes Haus der KulturenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen