Offenes Haus der Kulturen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Realisierungschancen für die Überführung des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim in die Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu prüfen. Dies ist notwendig, um die rechtlichen Grundlagen für die Sanierung und Entwicklung des Hauses zu schaffen und die Finanzierung sicherzustellen.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Realisierungschancen er innerhalb der Jahre 2021 bis 2023 dafür sieht, das Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim in die angestrebte selbstverwaltete Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu überführen.
- Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei insbesondere auch auf den aus Sicht des Ortsbeirates 2 noch offenen Finanzierungsbedarf in Höhe von circa zehn Millionen Euro einzugehen, der sich wie folgt zusammensetzt:
- a)Differenz in Höhe von circa fünf Millionen Euro zwischen dem Kaufangebot des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Höhe von 1,4 Millionen Euro und den Preisvorstellungen der Eigentümerin ABG Holding in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro;
- b)Finanzierungsbedarf in Höhe von fünf Millionen Euro des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Form von verschiedenen Zuschüssen für die angestrebte Sanierung des Gebäudes.
- Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf hinzuwirken, dass
- a)eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. abgeschlossen und damit eine belastbare Perspektive für die Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen ermöglicht wird;
- b)die vertragliche Anhandgabe noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren realisiert wird.
- Der Magistrat ist herzlich eingeladen, dem Ortsbeirat 2 statt in schriftlicher Form ggf. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu berichten.
Begründung
Der Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. hat mit seinem Umsetzungskonzept 2021 eine gehaltvolle und tragfähige Machbarkeitsstudie für den Übergang vom Studierendenhaus zum Offenen Haus erarbeitet. Um dem Verein den nächsten konstruktiven Schritt der Realisierung dieses für Bockenheim so wichtigen Projektes zu ermöglichen, fordert der Ortsbeirat eine vertragliche Anhandgabe über die kommenden zwei bis drei Jahre, spätestens ab Ende dieses Jahres. Erst damit hat der Verein die rechtliche Grundlage, fehlende Planungsinformationen zu erhalten sowie bereits geplante Finanzierungsmodelle weiter zu konkretisieren. Der breiten Zustimmung der politischen Entscheiderinnen bzw. Entscheider in Stadt und Land müssen nun die rechtlichen Voraussetzungen folgen, auf deren Grundlage die bestehenden noch offenen Fragen geklärt werden können und sich das ehrenamtliche Engagement des Vereins weiter professionalisieren kann. Der Magistrat muss zu diesem Zeitpunkt eine Richtungsentscheidung treffen, ob das Offene Haus der Kulturen eine Entwicklungsperspektive erhält oder nicht. Das große Engagement der Vereinsmitglieder verdient den Respekt, darüber Klarheit zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 101/2Offenes Haus der KulturenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 475Offenes Haus der KulturenDirektanregung
- 15. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2033Offenes Haus der KulturenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41