Offenes Haus der Kulturen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die schrittweise Realisierung des Offenen Hauses der Kulturen in Zusammenarbeit mit dem Verein und der ABG Frankfurt Holding. Eine finanzielle Unterstützung von mindestens einem Drittel der benötigten 3 Millionen Euro soll im städtischen Haushalt bereitgestellt werden, um das Projekt voranzubringen. Ziel ist es, die Nutzung des ehemaligen Studierendenhauses zu sichern und die kulturelle Vielfalt in Frankfurt zu fördern.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist in konstruktiven Gesprächen mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen über die schrittweise Realisierung des Offenen Haues der Kulturen, ebenso wie mit der ABG Frankfurt Holding als der künftigen Eigentümerin des ehemaligen Studierendenhauses. Das Dezernat Kultur und Wissenschaft hat die Arbeit des Vereins in den letzten Jahren mit einer jährlichen Förderung von 40.000 € institutionell unterstützt sowie 2017 und 2019 je 100.000 € für die Erarbeitung eines grundlegenden Nutzungskonzepts zur Verfügung gestellt, das inzwischen vorliegt. Ein großes Hindernis für die angestrebte selbstverwaltete Trägerschaft stellt der bislang nur schwer absehbare zeitliche Horizont der weiteren Nutzung durch den AStA der Goethe-Universität dar. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Verein und dem AStA lässt dennoch die Hoffnung zu, dass die Kompetenzen, die das Offene Haus der Kulturen schon heute in Abstimmung mit dem AStA bei der Kuratierung seines vielseitigen Programmes ausübt, schrittweise weiter ausgebaut werden können und mit dem absehbaren Wegzug der Goethe-Universität stetig wachsen werden. Darüber hinaus bringt es die derzeitige Situation der Weiternutzung des alten Campus durch die Goethe-Universität mit sich, dass das Grundstück des Studierendenhauses bislang noch nicht an die ABG Frankfurt Holding übertragen wurde. Wir werden trotz dieser komplexen Übergangssituation, deren Dauer sich schwer abschätzen lässt, gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding prüfen, wie und wann sich eine Übergabe realisieren ließe. Dabei sollten alle Optionen kalkuliert und gemeinsam mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen besprochen werden, auch das Modell einer Erbpacht. Die politischen Partnerinnen und Partner der neuen Stadtregierung haben sich darauf geeinigt, das Offene Haus der Kulturen in den kommenden Jahren voranzubringen, eine Übergabe zu dem späteren gemeinnützigen Zweck entsprechenden günstigen Konditionen zu prüfen und mindestens ein Drittel der nötigen Anschubfinanzierung von 3 Mio. € im städtischen Haushalt bereitzustellen. Dies haben sie auch im Koalitionsvertrag hinterlegt. Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Stadt Frankfurt finanziell durch die Corona-Pandemie und deren Folgen steht, ist eine solche Summe eine große Aufgabe für die kommenden städtischen Haushalte, die nur angesichts der hohen Priorität, die der Magistrat dem Projekt einräumt, zu stemmen ist. Darüber hinaus hoffen wir, dass dieses vielversprechende Projekt bei den noch bestehenden Finanzierungslücken auf die Frankfurter Stadtgesellschaft und insbesondere ihre engagierten Stifterinnen und Stifter und Spenderinnen und Spendern zählen kann. Der Magistrat begrüßt die Gründung des Kreises von Unterstützerinnen und Unterstützern des Offenen Hauses, der das Konzept derzeit in die Stadtlandschaft trägt. Eine vertragliche Anhandgabe gestaltet sich derzeit durch die Eigentumsverhältnisse und die unklare Freizugsperspektive der Universität komplex und ist zum jetzigen Zeitpunkt keine sinnvolle Maßnahme. Üblicherweise stellen Anhandgabevereinbarungen eine vertragliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Projekt dar, mit der Zusicherung, dass der Eigentümer die Liegenschaft nicht anderweitig zur Verfügung stellt. Diese Vereinbarung kann jedoch nicht zwischen einem Dritten und Projekt geschlossen werden. Um dem Wunsch nach Planungssicherheit für das Offenen Haus der Kulturen Rechnung zu tragen, bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Letter of Intent zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und dem Verein Offenes Haus der Kulturen an, um den politischen Willen und die Unterstützung für das Projekt schriftlich zu fixieren. Dieses Ziel wurde im Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Dezernate für Planen, Wohnen und Sport und Kultur und Wissenschaft sowie des Vereins skizziert und als lohnend empfunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 101/2Offenes Haus der KulturenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2021OMOM 475Offenes Haus der KulturenDirektanregung
- 15. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2033Offenes Haus der KulturenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab