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Vertragliche Anhandgabe für den Verein "Offenes Haus der Kulturen"

Vorlagentyp: OFSPD
1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein "Offenes Haus der Kulturen e.V." abschließt, um die Entwicklung des Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen zu ermöglichen. Dies soll noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren realisiert werden, um dem Verein eine rechtliche Grundlage für die Planung und Finanzierung zu geben.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, a) dass eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein "Offenes Haus der Kulturen e.V." abgeschlossen wird und damit eine belastbare Perspektive für die Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen zu ermöglichen. b) die vertragliche Anhandgabe noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren zu realisieren.

Begründung

Der Verein "Offenes Haus der Kulturen e.V." hat mit seinem Umsetzungskonzept 2021 eine gehaltvolle und tragfähige Machbarkeitsstudie für den Übergang vom Studierendenhaus zum Offenen Haus erarbeitet. Um dem Verein den nächsten konstruktiven Schritt der Realisierung dieses für Bockenheim so wichtigen Projektes zu ermöglichen, fordern wir eine vertragliche Anhandgabe über die kommenden 2-3 Jahre, spätestens ab Ende dieses Jahres. Erst damit hat der Verein die rechtliche Grundlage fehlende Planungsinformationen zu erhalten sowie bereits geplante Finanzierungsmodelle weiter zu konkretisieren. Der breiten Zustimmung der politischen Entscheider*innen in Stadt und Land müssen nun die rechtlichen Vorrausetzungen folgen, auf deren Grundlage die bestehenden noch offenen Fragen geklärt werden können und sich das ehrenamtliche Engagement des Vereins weiter professionalisieren kann. Der Magistrat muss zu diesem Zeitpunkt eine Richtungsentscheidung treffen, ob das Offene Haus der Kulturen eine Entwicklungsperspektive erhält oder nicht. Das große Engagement der Vereinsmitglieder verdient den Respekt darüber Klarheit zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juli 2021 brachte SPD im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 3 · 05.07.2021
TO I, TOP 52
Zurückgezogen
Anregung an den Magistrat OM 475 2021 1. Die Vorlage OF 101/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor sowie die Begründung der Vorlage OF 120/2 in den Antragstext aufgenommen werden. 2. Die Vorlage OF 120/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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