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Unfälle an der Nidda

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4744 entstanden aus Vorlage: OF 1324/9 vom 25.10.2010

Betreff: Unfälle an der Nidda Vorgang: B 618/10 In der Vergangenheit ist es auf dem Uferweg an der Nidda im Volkspark Niddatal (BUGA-Gelände) zwischen Nachtigallenwäldchen und Autobrücke (Rosa-Luxemburg-Straße) wiederholt zu Unfällen zwischen Hunden, die gebadet hatten, und Radfahrern, die mit zu hoher Geschwindigkeit fuhren, gekommen. Parallel zum direkt an der Nidda gelegenen Weg führt aber in etwa 50 m Entfernung ein weiterer Weg, sodass keine Notwendigkeit für Radfahrer besteht, unmittelbar nach dem Nachtigallenwäldchen an die Nidda zu fahren. Dem Ortsbeirat erscheint es in Anbetracht der Gefahr zumutbar, den Radfahrern die Benutzung des Parallelweges bis zur genanten nahegelegenen Autobrücke vorzuschreiben, was für sie keinen Umweg bedeutet. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Weg unmittelbar an der Nidda, auf diesem sehr kurzen Abschnitt, für Radfahrer zu sperren und auf diese Sperrung durch zwei Schranken oder Sperren und durch Schilder hinzuweisen; 2. denselben Weg als Hundebadezone auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2010BB 618sthausenTitel/Betreff: Endlich ein Konzept für den Verkehr an den Niddauferwegen vorlegenMagistratsbericht
  2. 25. Oktober 2010OFOF 1324/9sthausenFraktion: CDUTitel/Betreff: Unfälle an der NiddaOrtsbeiratsantrag
  3. 4. November 2010Sie sind hier
    OMOM 4744Unfälle an der Nidda
    Direktanregung
  4. 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 327sthausenTitel/Betreff: Unfälle an der NiddaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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