sthausenTitel/Betreff: Unfälle an der Nidda
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 327
Betreff: Unfälle an der Nidda Das betreffende Wegestück ist, wie viele andere Wege und Flächen in den zahlreichen Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main auch, durch eine Vielfalt von Nutzungen und Nutzeransprüchen gekennzeichnet. Angesichts dieser Vielfalt erscheint es dem Magistrat nicht zielführend, durch Ge- und Verbote, deren Überwachung nur im Rahmen der gegebenen personellen Kapazitäten erfolgen könnte, Räume für spezifische Nutzungsarten gesondert freizuhalten. Badende Hunde an der bezeichneten Örtlichkeit stellen nach Ansicht des Magistrats keinen Sonderfall dar, der ein regelndes Eingreifen erforderlich machen würde. Alle Nutzergruppen der Wege entlang der Nidda stehen regelmäßig vor der Aufgabe, sich mit Blick auf die Sicherheit und das verträgliche Miteinander von Mensch und Tier in der Nutzung der Wege rücksichtsvoll und situationsangepasst zu verhalten. Dies gilt auch gegenüber den, das kühle Nass der Nidda genießenden Hunden, mit denen auch an anderen Stellen am Niddaufer gerechnet werden muss. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2010BB 618sthausenTitel/Betreff: Endlich ein Konzept für den Verkehr an den Niddauferwegen vorlegenMagistratsbericht
- 25. Oktober 2010OFOF 1324/9sthausenFraktion: CDUTitel/Betreff: Unfälle an der NiddaOrtsbeiratsantrag
- 4. November 2010OMOM 4744Unfälle an der NiddaDirektanregung
- 16. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 327sthausenTitel/Betreff: Unfälle an der NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab