Leinenpflicht in Parks
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Marie-Bittorf-Anlage — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 202627.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln20.08.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Marie-Bittorf-Anlage per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4722 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 31.05.2019
Betreff: Leinenpflicht in Parks Der Magistrat wird gebeten, in allen Parks im Ortsbezirk 9 - beginnend im Sinai-Park und in der Marie-Bittorf-Anlage - mehr Kontrollen zur Leinenpflicht für Hunde durchzuführen.
Begründung: Die seit 2011 bestehende Leinenpflicht wird sehr oft nicht eingehalten. Die Hunde verrichten überall in den Parks ihre Geschäfte. Noch dazu kommt es häufig zu sehr unschönen, teilweise gefährlichen Situationen mit den Hunden und deren Besitzern, besonders wenn dort kleine Kinder spielen oder spazieren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019OFOF 645/9Leinenpflicht in ParksOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4722Leinenpflicht in ParksDirektanregung
- 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1898Leinenpflicht in ParksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats