Unverzügliche Vorstellung der Planungen für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 843/3 vom 03.09.2015
Betreff: Unverzügliche Vorstellung der Planungen für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks Vorgang: OM 4364/15 OBR 3 Der Magistrat wird noch einmal eindringlich aufgefordert, dem Ortsbeirat die aktuellen Planungen zum sogenannten Innovationsviertel unverzüglich vorzustellen und damit nicht bis zum Bebauungsplanverfahren oder zur Einbringung einer entsprechenden Magistratsvorlage zu warten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der Planung ist. Das einstimmige Votum des Ortsbeirates zum Erhalt der Klein- und Freizeitgärten, des Abenteuerspielplatzes sowie der Kaltluftschneise wird nochmals bestärkt (OM 4364). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2015OFOF 843/3Innovationsviertel: Änderung der PlanungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2015Sie sind hierOMOM 4522Unverzügliche Vorstellung der Planungen für das Gebiet nördlich des GünthersburgparksDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 11a) Unverzügliche Vorstellung der Planung für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks b) Begehung InnovationsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats