Erhalt der Kleingärten
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4364 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 22.06.2015
Betreff: Erhalt der Kleingärten Der Magistrat wird aufgefordert, angesichts der geplanten bzw. diskutierten Bebauungen nördlich des Günthersburgparks (Innovationsviertel, Ernst-May-Viertel u. a.) die in diesem Bereich angesiedelten Kleingärten zu erhalten und für die Zukunft zu sichern. Entsprechendes gilt auch für den Abenteuerspielplatz Günthersburg.
Alle diesbezüglichen Pläne und Überlegungen sind dem Ortsbeirat jeweils baldmöglichst vorzustellen.
Begründung: Die genannten Kleingärten existieren dort teilweise schon seit vielen Jahrzehnten und stellen eine wertvolle Ressource für Mensch und Natur dar. Das Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen, bleibt unbestritten, darf jedoch nicht dazu führen, dass wichtige Grünschneisen und Erholungsräume wie in diesem Fall aufgegeben werden. Es geht um ökologische und soziale Nachhaltigkeit! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2015OFOF 819/3Erhalt der KleingärtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4364Erhalt der KleingärtenDirektanregung
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1491a)Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg b)Erhalt der Kleingärten c)Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats