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Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit der Fußgänger im Grüneburgpark zu verbessern, insbesondere am westlichen Weg entlang des Botanischen Gartens. Dies geschieht aufgrund von Anwohnerbeschwerden über gefährliche Situationen mit Radfahrern. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen wie Warnschilder oder Wegschwellen schnell umzusetzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mittels eines Ortstermins zu prüfen und zu berichten, wie die Fußgänger am westlichen Weg von Norden nach Süden entlang des Botanischen Gartens besser vor zu schnellen Radfahrern geschützt werden können und die Maßnahmen - z. B. eindeutige Warnschilder oder Wegschwellen - dann zügig umzusetzen.

Begründung

Es handelt sich um Sorgen von Anwohnern, die dem Ortsbeirat in der Sitzung im März präsentiert wurden. Der Ortsvorsteher hatte sich schon um einen Termin bemüht, bislang aber keine Antwort erhalten. Am westlichen Weg von Norden nach Süden befindet sich eine stark abschüssige Strecke, die im Zuge der Restaurierung der Wege vor einigen Jahren mit einem festen Untergrund versehen wurde. Diese bildet eine akute Gefahrenstelle, weil sie die Radfahrer bergab zu überhöhter Geschwindigkeit einlädt. Es kommen dort mehrere Punkte zusammen: - die Strecke ist abschüssig, und dies zusätzlich über eine lange Strecke; - diese Teilstrecke hat - entgegen dem sonstigen Untergrund im Park mit Sand/Kies - einen festen Untergrund; - im unteren Teil dieser Gefällstrecke kommen von links zwei Wege auf dieses Teilstück, die wechselseitig völlig uneinsehbar sind (starke dichte Bepflanzung an der Ecke). Es gab schon mehrere Beinaheunfälle, bei denen Passanten mit Kinderwagen aus den seitlichen Spazierwegen auf den Weg mit diesem festen Untergrund kamen und mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Fahrradfahrern fast zusammengestoßen wären. Einmal konnte sich eine Frau nur zur Seite werfen. Ein anderes Mal kam der Radfahrer in starkes Schlingern und wäre fast schwer gestürzt. Besonders gefährlich ist es, wenn der Boden feucht ist. Ein Abbremsen ist dann, vor allem bei den hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer, gar nicht möglich. Zur Verwirrung sorgt zudem die unklare, zweideutige Beschilderung (Radfahrer mit Igeln bzw. Schnecken), die nicht hinreichend vor der Gefahrenstelle warnen. Die Polizei ist sich der besonderen Gefahrenquelle an dieser Stelle sehr wohl bewusst und betrachtet die hohe Geschwindigkeit der Radfahrer an dieser Stelle ebenfalls mit großer Sorge. Allerdings ist es so, dass die Polizei hierzu keinerlei Handhabe hat, da im Park die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt ist. Der Park ist quasi ein "Privatgelände" in öffentlicher Hand und hier gilt die Satzung des Grünflächenamtes und nicht die StVO. Daher hat die Polizei keine Grundlage, hier tätig zu werden. Eine Lösung sollte durch den Magistrat und das Grünflächenamt erarbeitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2023OFOF 690/2Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4506Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle
    Direktanregung
  3. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 41Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

Mitdiskutieren

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