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Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle

Vorlagentyp: OFCDU
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern im Grüneburgpark prüft und umsetzt, um die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer zu minimieren. Dies geschieht aufgrund von Sorgen der Anwohner über die Sicherheit auf dem westlichen Weg entlang des Botanischen Gartens.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

Mittels eines Ortstermins zu prüfen und zu berichten, wie die Fußgänger am westlichen Weg von Norden nach Süden entlang des Botanischen Gartens besser vor zu schnellen Radfahrern geschützt werden können und die Maßnahmen - z.B. eindeutige Warnschilder oder Wegschwellen - dann zügig umzusetzen.

Begründung

Sorgen von Anwohnern, die dem Ortsbeirat in der Sitzung im März präsentiert wurden. Der Ortsvorsteher hatte sich schon um einen Termin bemüht, bislang aber keine Antwort erhalten. Am westlichen Weg von Norden nach Süden befindet sich eine stark abschüssige Strecke, die im Zuge der Restaurierung der Wege vor einigen Jahren mit einem festen Untergrund versehen wurde. Diese bildet eine akute Gefahrenstelle, weil sie die Radfahrer bergab zu überhöhter Geschwindigkeit einlädt. Es kommen dort mehrere Punkte zusammen: - Die Strecke ist abschüssig, und dies zusätzlich über eine lange Strecke. - Diese Teil-Strecke hat - entgegen dem sonstigen Untergrund im Park mit Sand/Kies - einen festen Untergrund - Im unteren Teil dieser Gefällstrecke kommen von links zwei Wege auf dieses Teilstück, die wechselseitig völlig uneinsehbar sind (starke dichte Bepflanzung an der Ecke). Es gab schon mehrere Beinahe-Unfälle, bei der Passanten mit Kinderwagen aus den seitlichen Spazier-Wegen auf den Weg mit diesem festen Untergrund kommen und mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Fahrradfahrern fast zusammengestoßen wären. Einmal konnte sich eine Frau nur zur Seite werfen. Ein anderes Mal kam der Radfahrer in starkes Schlingern und wäre fast schwer gestürzt. Besonders gefährlich ist es, wenn der Boden feucht ist. Ein Abbremsen ist dann, vor allem bei den hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer, gar nicht möglich. Zur Verwirrung sorgen zudem die unklare, zweideutige Beschilderung (Radfahrer mit Igeln bzw. Schnecken), die nicht hinreichend vor der Gefahrenstelle warnen. Die Polizei ist sich der besonderen Gefahrenquelle an dieser Stelle sehr wohl bewusst und betrachtet die hohe Geschwindigkeit der Radfahrer an dieser Stelle ebenfalls mit großer Sorge. Allerdings ist es so, dass die Polizei hierzu keinerlei Handhabe hat, da im Park die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt ist. Der Park ist quasi ein "Privatgelände" in öffentlicher Hand und hier gilt die Satzung des Grünflächenamtes und nicht die StVO. Daher hat die Polizei keine Grundlage, hier tätig zu werden. Eine Lösung sollte durch den Magistrat und das Grünflächenamt erarbeitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2023Sie sind hier
    OFOF 690/2Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. September 2023OMOM 4506Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleDirektanregung
  3. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 41Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 41
Beraten
Die Vorlage OF 690/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 35
Beraten
Die Vorlage OF 690/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4506 2023 Die Vorlage OF 690/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

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