Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern im Grüneburgpark prüft und umsetzt, um die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer zu minimieren. Dies geschieht aufgrund von Sorgen der Anwohner über die Sicherheit auf dem westlichen Weg entlang des Botanischen Gartens.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
Mittels eines Ortstermins zu prüfen und zu berichten, wie die Fußgänger am westlichen Weg von Norden nach Süden entlang des Botanischen Gartens besser vor zu schnellen Radfahrern geschützt werden können und die Maßnahmen - z.B. eindeutige Warnschilder oder Wegschwellen - dann zügig umzusetzen.
Begründung
Sorgen von Anwohnern, die dem Ortsbeirat in der Sitzung im März präsentiert wurden. Der Ortsvorsteher hatte sich schon um einen Termin bemüht, bislang aber keine Antwort erhalten. Am westlichen Weg von Norden nach Süden befindet sich eine stark abschüssige Strecke, die im Zuge der Restaurierung der Wege vor einigen Jahren mit einem festen Untergrund versehen wurde. Diese bildet eine akute Gefahrenstelle, weil sie die Radfahrer bergab zu überhöhter Geschwindigkeit einlädt. Es kommen dort mehrere Punkte zusammen: - Die Strecke ist abschüssig, und dies zusätzlich über eine lange Strecke. - Diese Teil-Strecke hat - entgegen dem sonstigen Untergrund im Park mit Sand/Kies - einen festen Untergrund - Im unteren Teil dieser Gefällstrecke kommen von links zwei Wege auf dieses Teilstück, die wechselseitig völlig uneinsehbar sind (starke dichte Bepflanzung an der Ecke). Es gab schon mehrere Beinahe-Unfälle, bei der Passanten mit Kinderwagen aus den seitlichen Spazier-Wegen auf den Weg mit diesem festen Untergrund kommen und mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Fahrradfahrern fast zusammengestoßen wären. Einmal konnte sich eine Frau nur zur Seite werfen. Ein anderes Mal kam der Radfahrer in starkes Schlingern und wäre fast schwer gestürzt. Besonders gefährlich ist es, wenn der Boden feucht ist. Ein Abbremsen ist dann, vor allem bei den hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer, gar nicht möglich. Zur Verwirrung sorgen zudem die unklare, zweideutige Beschilderung (Radfahrer mit Igeln bzw. Schnecken), die nicht hinreichend vor der Gefahrenstelle warnen. Die Polizei ist sich der besonderen Gefahrenquelle an dieser Stelle sehr wohl bewusst und betrachtet die hohe Geschwindigkeit der Radfahrer an dieser Stelle ebenfalls mit großer Sorge. Allerdings ist es so, dass die Polizei hierzu keinerlei Handhabe hat, da im Park die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt ist. Der Park ist quasi ein "Privatgelände" in öffentlicher Hand und hier gilt die Satzung des Grünflächenamtes und nicht die StVO. Daher hat die Polizei keine Grundlage, hier tätig zu werden. Eine Lösung sollte durch den Magistrat und das Grünflächenamt erarbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2023Sie sind hierOFOF 690/2Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2023OMOM 4506Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 41Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter GefahrenstelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL