Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von…

Vollständigen Titel anzeigen

Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes He

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Rohrbachstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Rohrbachstraße per E-Mail

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 11.08.2010

Betreff: Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Ungeachtet der Landesplanungen und unabhängig von Neubau und Sanierung die Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 konsequent umsetzen Vorgang: B 457/10 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Berücksichtigung findet; 2. ungeachtet der Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen und unabhängig von Neubau und Sanierung von Schienenwegen einen konsequenten und flächendeckenden Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 umzusetzen.

Begründung: Der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine Lärmminderung von drei bis fünf Dezibel, im Fall von Lärmspitzen durch höhere Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 Dezibel (vgl. Anlage 5 der Vorlage B 457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahmen umzusetzen (so gerade geschehen an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße). Dies kann im Einzelfall aber noch erheblich lange auf sich warten lassen und ist dort, wo bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z. B. Friedberger Landstraße, Eckenheimer Landstraße) beziehungsweise solche Maßnahmen noch überhaupt nicht stattgefunden haben (z. B. Glauburgstraße oder Rohrbachstraße - Ostteil), noch für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juli 2010BB 457Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Lärmminderungsplanung des Landes HessenMagistratsbericht
  2. 11. August 2010OFOF 1016/3Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 26. August 2010Sie sind hier
    OMOM 4502Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes He
    Direktanregung
  4. 8. November 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1490Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen