Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von…
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Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes He
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Rohrbachstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Lieferparkplatz Ecke Rohrbachstraße/Günthersburgallee02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße07.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 11.08.2010
Betreff: Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Ungeachtet der Landesplanungen und unabhängig von Neubau und Sanierung die Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 konsequent umsetzen Vorgang: B 457/10 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Berücksichtigung findet; 2. ungeachtet der Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen und unabhängig von Neubau und Sanierung von Schienenwegen einen konsequenten und flächendeckenden Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 umzusetzen.
Begründung: Der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine Lärmminderung von drei bis fünf Dezibel, im Fall von Lärmspitzen durch höhere Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 Dezibel (vgl. Anlage 5 der Vorlage B 457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahmen umzusetzen (so gerade geschehen an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße). Dies kann im Einzelfall aber noch erheblich lange auf sich warten lassen und ist dort, wo bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z. B. Friedberger Landstraße, Eckenheimer Landstraße) beziehungsweise solche Maßnahmen noch überhaupt nicht stattgefunden haben (z. B. Glauburgstraße oder Rohrbachstraße - Ostteil), noch für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2010BB 457Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Lärmminderungsplanung des Landes HessenMagistratsbericht
- 11. August 2010OFOF 1016/3Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010Sie sind hierOMOM 4502Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes HeDirektanregung
- 8. November 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1490Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats