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Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2010, ST 1490

Betreff:

Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr

Zu Punkt 1:

Der erste Lärmaktionsplan des Landes Hessens ist abgeschlossen und wird Ende des Jahres veröffentlicht. Eine Aufnahme der Forderung in diesen Plan ist deshalb nicht mehr möglich; jedoch ist die Lärmminderungsplanung ein fortlaufender Prozess, so dass sichergestellt werden kann, dass die Forderung im nächsten Lärmaktionsplan des Landes Hessen berücksichtigt wird.

Zu Punkt 2:

Das Auswechseln der Pflastersteine durch Asphalt wird grundsätzlich nur bei der Erneuerung der Gleise durchgeführt.

Außerhalb von Neubau- oder Erneuerungsmaßnahmen kann das vorhandene Pflaster aus wirtschaftlichen Gründen nicht durch eine Asphaltdecke ersetzt werden, da diese Maßnahmen immer auch den Austausch der sogenannten Tragschicht erfordert. Aus technischen Gründen können Gleise nur mit einer Asphaltdecke versehen werden, wenn diese auf einer Betonplatte oder Betonschwellen befestigt sind. Unter Gleisen, die mit Pflastersteinen gefüllt sind, befindet sich eine Schottertragschicht, die für eine Asphaltfüllung nicht geeignet ist. Eine kurzfristige Sanierung der betroffenen Straßenabschnitte im Bereich des Ortsbeirates 3 kann aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH beabsichtigt die Streckenabschnitte mit Pflastereindeckung, die vom Kraftfahrzeugverkehr mitgenutzt werden, ausgenommen die Glauburgstraße, sukzessiv bis zum Jahr 2014 zu erneuern. Das Überführungsgleis in der Glauburgstraße kann erst nach dem Jahr 2014 erneuert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juli 2010BB 457Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Lärmminderungsplanung des Landes HessenMagistratsbericht
  2. 11. August 2010OFOF 1016/3Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 26. August 2010OMOM 4502Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes HeDirektanregung
  4. 8. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1490Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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