Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine Lärmminderung von 3-5-dB(A), im Fall von Lärmspitzen durch höhere Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 dB(A) (vgl. Anlage 5 zu B 457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist zwar gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahme umzusetzen (so gerade geschehen an der Kreuzung Friedberger Ldstr./ Glauburgstr.). Dies kann im Einzelfall aber noch erheblich lange Zeit auf sich warten lassen und ist dort, wo bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z.B. Friedberger Ldstr., Eckenheimer Ldstr.) oder solche Maßnahmen noch überhaupt nicht stattgefunden haben (z.B. Glauburgstr. oder Rohrbachstraße Ostteil) noch für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner.
Inhalt
Antrag vom 11.08.2010, OF 1016/3
Betreff:
Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr
Maßnahmenvorschlag:
Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen.
OA:
Ungeachtet der Landesplanungen und unabhängig von Neubau und Sanierung die Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 konsequent umsetzen.
Der Ortsbeirat 3 wird gebeten, den Magistrat aufzufordern,
a) dafür Sorge zu tragen, dass der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Berücksichtigung findet;
b) ungeachtet der Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen und unabhängig von Neubau und Sanierung von Schienenwegen einen konsequenten und flächendeckenden Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 umzusetzen.
Begründung:
Der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine Lärmminderung von 3-5-dB(A), im Fall von Lärmspitzen durch höhere Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 dB(A) (vgl. Anlage 5 zu B 457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist zwar gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahme umzusetzen (so gerade geschehen an der Kreuzung Friedberger Ldstr./ Glauburgstr.). Dies kann im Einzelfall aber noch erheblich lange Zeit auf sich warten lassen und ist dort, wo bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z.B. Friedberger Ldstr., Eckenheimer Ldstr.) oder solche Maßnahmen noch überhaupt nicht stattgefunden haben (z.B. Glauburgstr. oder Rohrbachstraße Ostteil) noch für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.07.2010, B 457 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2010BB 457Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Lärmminderungsplanung des Landes HessenMagistratsbericht
- 11. August 2010Sie sind hierOFOF 1016/3Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010OMOM 4502Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes HeDirektanregung
- 8. November 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1490Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie SchienenverkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)