Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat und dem MVZ zu organisieren, um Flächen für einen Aufenthaltsbereich für Chemopatienten zu identifizieren. Dies ist notwendig, da die Patienten während der Chemotherapie auf eine Sitzmöglichkeit angewiesen sind und die aktuelle Situation unzumutbar ist.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Die Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765, wird zurückgewiesen.
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertreterndes Ortsbeirats und dem MVZ zu organisieren, um vor Ort mögliche Flächen für einen Aufenthaltsbereich zu identifizieren und diesen zügig einzurichten.
Begründung
Der Nutzen einer Aufenthaltsfläche für Chemopatientinnen und Chemopatienten übersteigt die Kosten, die durch den Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen entstehen würden. Patientinnen und Patienten, die im MVZ eine mehrstündige Chemotherapie durchlaufen haben, sind aktuell gezwungen, ohne Sitzmöglichkeit auf ihre Abholung zu warten. Durch die beparkten Kurzzeitparkplätze ist die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Eine Sitzmöglichkeit muss dort geschaffen werden, wo freie Sicht auf die Straße besteht. Diese Anstrengung ist nicht zumutbar. Der Haupteingang des Klinikums eignet sich nicht als Aufenthalts- und Wartezone. Die Patientinnen und Patienten sollten nach der Therapie keine großen Fußwege zurücklegen müssen. Außerdem kann es für die Abrechnung der Fahrdienste mit der Krankenkasse von Nachteil sein, wenn eine abweichende Adresse zum Therapieort angegeben wird. Für eine Aufenthaltsfläche müssten nicht alle Parkplätze, sondern höchstens zwei Parkplätze umgewidmet werden. Ein Großteil des Parkraums würde bestehen bleiben und wäre ausreichend verfügbar, vor allem auch durch das Parkhaus unter dem MVZ (hier parkt man 20 Minuten kostenfrei). Der Parkraum vor dem MVZ kommt nicht den Chemopatientinnen und Chemopatienten zugute, die an Therapietagen selbst keinen Pkw führen dürfen. Besucherinnen und Besucher sowie Angestellte des Krankenhauses haben auch die Möglichkeit, auf den ÖPNV auszuweichen. Das Markus Krankenhaus ist mit Bus und Tram gut angebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2022OFOF 480/2Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022OMOM 2941Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffenDirektanregung
- 24. März 2023STST 765Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffenStellungnahme
- 16. April 2023OFOF 662/2Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2023Sie sind hierOMOM 4496Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 191Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats