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Weitere Gehwegnasen

Vorlagentyp: OM
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Hartmann-Ibach-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2010, OM 4359 entstanden aus Vorlage: OF 986/3 vom 14.06.2010

Betreff: Weitere Gehwegnasen Der Magistrat wird gebeten, an den Einmündungen der Germaniastraße in die Gabelsbergerstraße und der Gabelsbergerstraße in die Hartmann-Ibach-Straße jeweils zwei weitere Gehwegnasen zu bauen. Gegenüber der nordöstlichen Gehwegnase an der Einmündung Germaniastraße/Gabelsbergerstraße soll zusätzlich der Bürgersteigbereich der Gabelsbergerstraße zur Erleichterung der Querung freigehalten werden.

Begründung: Beide Einmündungen sind bei der Begehung zur Schulwegsicherheit der Comeniusschule als potenziell gefährliche Bereiche für die Schüler aufgefallen. Sie können durch die mit den Gehwegnasen einhergehende Verengung und Verlangsamung des Verkehrs zu einer größeren Übersichtlichkeit und Sicherheit bei den beiden Querungen über die Gabelsbergerstraße beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2010OFOF 986/3Weitere GehwegnasenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Juni 2010Sie sind hier
    OMOM 4359Weitere Gehwegnasen
    Direktanregung
  3. 30. November 2010Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1573Weitere GehwegnasenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 48 · 28.10.2010
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 49 · 02.12.2010
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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