Weitere Gehwegnasen
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Hartmann-Ibach-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hartmann-Ibach-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2010, OM 4359 entstanden aus Vorlage: OF 986/3 vom 14.06.2010
Betreff: Weitere Gehwegnasen Der Magistrat wird gebeten, an den Einmündungen der Germaniastraße in die Gabelsbergerstraße und der Gabelsbergerstraße in die Hartmann-Ibach-Straße jeweils zwei weitere Gehwegnasen zu bauen. Gegenüber der nordöstlichen Gehwegnase an der Einmündung Germaniastraße/Gabelsbergerstraße soll zusätzlich der Bürgersteigbereich der Gabelsbergerstraße zur Erleichterung der Querung freigehalten werden.
Begründung: Beide Einmündungen sind bei der Begehung zur Schulwegsicherheit der Comeniusschule als potenziell gefährliche Bereiche für die Schüler aufgefallen. Sie können durch die mit den Gehwegnasen einhergehende Verengung und Verlangsamung des Verkehrs zu einer größeren Übersichtlichkeit und Sicherheit bei den beiden Querungen über die Gabelsbergerstraße beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2010OFOF 986/3Weitere GehwegnasenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4359Weitere GehwegnasenDirektanregung
- 30. November 2010Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1573Weitere GehwegnasenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.