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Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
58 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die barrierefreie Versorgung mit öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 7 zu überprüfen und auszubauen. Dies ist notwendig, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird erwartet, um die Lebensqualität für alle Bürger zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Praunheimer Brücke — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat hat im November 2022 den Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" veröffentlicht (M 174 ). Daraus wird ersichtlich, dass die Versorgung mit barrierefreien Toiletten im Ortsbezirk 7 stark ausbaubedürftig ist.

  1. In Bezug auf die M-Vorlage (Punkt III b.) wird der Magistrat daher aufgefordert, alle fünf öffentlichen Toiletten, die im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main für den Ortsbezirk 7 verzeichnet sind, unabhängig von anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten zu überprüfen, ob sie funktionstüchtig sind und wann sie barrierefrei sowie behindertengerecht umgebaut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass sie möglichst rund um die Uhr offen sind und alle Anforderungen der Barrierefreiheit sowie Inklusion erfüllen, damit sie uneingeschränkt nutzbar sind. Neben der Schwellenlosigkeit betrifft dies u. a. die Anfahrbarkeit mit dem Rollstuhl (Steigungsgrad der Rampe) und dass die Tür auch eigenhändig von Menschen mit Behinderungen geöffnet werden kann. Ergänzend zu der Anregung OM 3658, in der der Ortsbeirat auf den Nachholbedarf bei der Toilette an der Praunheimer Brücke aufmerksam gemacht hat, sollten insbesondere die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim in den Blick genommen werden.
  2. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im Gespräch mit Betreiberinnen und Betreibern von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Cafés und anderen Einrichtungen der sozialen, kulturellen oder medizinischen Infrastruktur etc. im Ortsbezirk darauf hinzuwirken, dass weitere barrierefreie Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
  3. Zu guter Letzt wird der Magistrat aufgefordert, die Barrierefreiheit als Kriterium in der App FES Toilettenfinder und im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und die Suchfunktion entsprechend anzupassen sowie regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.

Begründung

Barrierefreiheit und Inklusion sind Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es ist zu begrüßen, dass bei Neuplanungen diese Anforderungen berücksichtigt und die FBAG (Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft) in den Prozess miteinbezogen werden soll. Nur durch die Augen von betroffenen Personen kann sichergestellt werden, dass dabei auch keine Fehler gemacht werden, die Menschen mit Behinderung den Zugang erschweren oder diesen sogar verhindern. Die beiden o. g. Begriffe sind dabei keinesfalls gleichzusetzen, wie aus der Stellungnahme der FBAG zu der o. g. M-Vorlage hervorgeht. Öffnungszeiten, die Distanz zur nächsten Toilette und die Zugänglichkeit gehören ebenfalls dazu. Die beschriebenen Problemlagen bedürfen einer Lösung. Im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main sind für den Ortsbezirk 7 lediglich fünf Toilettenstandorte ausgewiesen. Der Standort Praunheimer Brücke ist gar nicht barrierefrei und die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die behindertengerechte Toilette nicht allen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Daher ist das vorgelegte Toilettenkonzept hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Überführung in europäisches Recht v. a. bezüglich des Bestandes unzureichend und bedarf dahin gehend einer Überarbeitung. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen, ansonsten sind sie in ihrer Freizeitgestaltung und im Alltagsleben eingeschränkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2023OFOF 258/7Öffentliche Toiletten seniorengerecht einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. März 2023OMOM 3658Öffentliche Toiletten seniorengerecht einrichtenDirektanregung
  3. 29. August 2023OFOF 333/7Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 12. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4353Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7
    Direktanregung
  5. 20. Oktober 2023STST 2141Öffentliche Toiletten seniorengerecht einrichtenStellungnahme
  6. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 618Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

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