Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4297 entstanden aus Vorlage: OF 689/10 vom 05.02.2019
Betreff: Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er der Deutschen Bahn die notwendigen Finanzierungszusagen gegeben hat, damit diese die planfestgestellte barrierefreie Erschließungsbrücke am Bahnhof "Frankfurter Berg" unmittelbar im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke errichten kann. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum dies nicht erfolgt ist.
Begründung: Die Erschließungsbrücke ist für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs "Frankfurter Berg" unverzichtbar. Sollte deren Finanzierung nicht gesichert sein, so besteht die Gefahr, dass zunächst ein nicht barrierefreies Provisorium errichtet wird, das die aufgrund von Planungsfehlern ohnehin ständig steigenden Kosten des Projekts zulasten des Steuerzahlers weiter verteuert und trotz Ausbau der Bahnstrecke den Nutzerkomfort an diesem Bahnhof auf absehbare Zeit weiter massiv beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2019OFOF 689/10Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4297Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Direktanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 909Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats