Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg"
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 909
Betreff: Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg" Die Kostenverteilung der "Erschließungsbrücke" regelt sich über das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Der Magistrat stimmt sich zurzeit mit der DB Netz AG ab. Ziel ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung. Aus dieser ergeben sich schließlich die Finanzierungsanteile der DB Netz AG und des Magistrats.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2019OFOF 689/10Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2019OMOM 4297Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Direktanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 909Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab