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Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg"

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 909

Betreff: Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg" Die Kostenverteilung der "Erschließungsbrücke" regelt sich über das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Der Magistrat stimmt sich zurzeit mit der DB Netz AG ab. Ziel ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung. Aus dieser ergeben sich schließlich die Finanzierungsanteile der DB Netz AG und des Magistrats.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2019OFOF 689/10Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Februar 2019OMOM 4297Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs „Frankurter Berg“Direktanregung
  3. 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 909Mittel für die barrierefreie Erschließungsbrücke des Bahnhofs "Frankfurter Berg"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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