Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Umwelt- und Naturschutzkonzept "Strahlen und Speichen" zu prüfen und die Realisierbarkeit der Fuß- und Radwegeverbindung in Preungesheim zu berichten. Dies soll Vorteile für die Erreichbarkeit von Schulen und anderen Einrichtungen bringen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutzkonzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann.
Begründung
Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, dem Sportpark Preungesheim und dem Grundstück der St. Christophorus-Kirche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 640/10Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4248Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2064Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats