Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung über die Realisierbarkeit der Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen des Umwelt- und Naturschutz-Konzepts "Strahlen und Speichen" in Preungesheim. Dies soll Vorteile für die Erreichbarkeit von Neubaugebieten und Einrichtungen wie Schulen und Sportparks bringen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, in wie weit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutz-Konzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann.
Begründung
Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, des Sportparks Preungesheim und des Grundstücks mit der St. Christophorus-Kirche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023Sie sind hierOFOF 640/10Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4248Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2064Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme