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Parkbänke für Bürger erhalten!

Vorlagentyp: OM
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 1208/9 vom 06.05.2010

Betreff: Parkbänke für Bürger erhalten! Immer häufiger wandten sich in letzter Zeit Bürger an den Ortsbeirat, mit dem Problem, dass Parkbänke für Lärmstörungen missbraucht würden. Dies betraf nachstehende Örtlichkeiten: Fritz-von-Unruh-Anlage sowie die Grünanlagen bei der Paquetstraße, der Chamissostraße und der Fontanestraße. Der Ortsbeirat ist nach intensiver Diskussion der Auffassung, dass die Entfernung von Parkbänken nur als letzte Maßnahme in Betracht zu ziehen ist, um Störungen der Nachtruhe oder sonstigen Belästigungen von Anwohnern entgegenzuwirken. Der Magistrat wird daher aufgefordert, bei Störungen durch Lärm oder Belästigungen von Passanten, die von den Anwohnern auf die Nutzung vorhandener Parkbänke zurückgeführt werden, zunächst mit dem Einsatz von ordnungspolizeilichen Maßnahmen, häufigere Bestreifung und Kontrollmaßnahmen des freiwilligen Polizeidienstes zu reagieren. Die Entfernung von Ruhebänken soll erst als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. In diesem Fall ist dem Ortsbeirat zuvor Mitteilung zu machen, damit der Nutzungskonflikt zunächst im Ortsbeirat diskutiert werden kann. Die bereits ergriffenen Maßnahmen sind dabei aufzulisten und gegebenenfalls dem Ortsbeirat zu erläutern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2010OFOF 1208/9Parkbänke für Bürger erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 20. Mai 2010Sie sind hier
    OMOM 4230Parkbänke für Bürger erhalten!
    Direktanregung
  3. 14. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1005Parkbänke für Bürger erhalten !Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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