Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz Schwanheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 1477/6 vom 08.05.2010
Betreff: Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz Schwanheim vorzunehmen, die dazu führt, dass diese auch als solche genutzt wird. Weiterhin sind die Aschebehälter so aufzustellen, dass sie nicht zum Grillen auf der Liegewiese animieren.
Begründung: In den letzten Jahren haben sich die Kosten der Instandhaltung durch Vandalismus und Reinigung des Grillplatzes vervielfacht. Auf der Liegewiese, welche in unmittelbarer Nachbarschaft zum Grillplatz liegt, wird wild gegrillt. Der nahe gelegene Waldspielplatz wird von Rauchschwaden durchzogen und die spielenden Kinder werden entsprechend beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2010OFOF 1477/6Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU
- 11. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4196Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz SchwanheimDirektanregung
- 14. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 979Beschilderung der Liegewiese am Grillplatz SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats