Grillplatz Schwanheim als Grünanlage ausweisen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In den letzten Jahren haben sich Kosten der Instandhaltung durch Vandalismus und Reinigung des Grillplatzes vervielfacht. Verschiedene Gruppen scheinen sich hier bis in die frühen Morgenstunden aufzuhalten und zum Einen Unrat zu hinterlassen und zum Anderen jegliche Art von Holz (Dacheindeckungen, Bänke, etc.) als Feuermaterial zu verbrennen. Die bisher durchgeführten Maßnahmen, z. B. Bestreifung durch einen privaten Sicherheitsdienst, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Bei einem Ortstermin wurde klar, dass das Ordnungsamt gerne mehr gegen die Randalierer machen würde, da die Fläche aber dem Forst zugeschrieben ist, gibt es schlechtere Sanktionsmaßnahmen. Würde der Grillplatz als Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung ausgewiesen, könnte das Ordnungsamt besser vorgehen und mit einer Palette von Maßnahmen dem Treiben ein Ende setzen. Es kann nicht sein, dass das Grünflächenamt auch in der Zukunft mit derart hohen Kosten für die Instandhaltung des Grillplatzes aufkommen muss.Das Grünflächenamt hat viele wichtige Aufgaben im Stadtgebiet zu leisten, erhält hierfür aber immer weniger Mittel. Da es unbestritten ist, dass ein solcher Grillplatz für die Allgemeinheit vorgehalten werden muss, ist das Problem nachdrücklich anzugehen.
Inhalt
Antrag vom 08.05.2010, OF 1478/6
Betreff:
Grillplatz Schwanheim als Grünanlage ausweisen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Gelände des Schwanheimer Grillplatzes wird alsbald als Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung ausgewiesen.
Begründung:
In den letzten Jahren haben sich Kosten der Instandhaltung durch Vandalismus und Reinigung des Grillplatzes vervielfacht. Verschiedene Gruppen scheinen sich hier bis in die frühen Morgenstunden aufzuhalten und zum Einen Unrat zu hinterlassen und zum Anderen jegliche Art von Holz (Dacheindeckungen, Bänke, etc.) als Feuermaterial zu verbrennen. Die bisher durchgeführten Maßnahmen, z. B. Bestreifung durch einen privaten Sicherheitsdienst, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Bei einem Ortstermin wurde klar, dass das Ordnungsamt gerne mehr gegen die Randalierer machen würde, da die Fläche aber dem Forst zugeschrieben ist, gibt es schlechtere Sanktionsmaßnahmen. Würde der Grillplatz als Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung ausgewiesen, könnte das Ordnungsamt besser vorgehen und mit einer Palette von Maßnahmen dem Treiben ein Ende setzen. Es kann nicht sein, dass das Grünflächenamt auch in der Zukunft mit derart hohen Kosten für die Instandhaltung des Grillplatzes aufkommen muss.Das Grünflächenamt hat viele wichtige Aufgaben im Stadtgebiet zu leisten, erhält hierfür aber immer weniger Mittel.
Da es unbestritten ist, dass ein solcher Grillplatz für die Allgemeinheit vorgehalten werden muss, ist das Problem nachdrücklich anzugehen.
Hauptvorlage: Antrag vom 26.04.2010, OF 1456/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1478/6Grillplatz Schwanheim als Grünanlage ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU
- 11. Mai 2010OAOA 1125Grillplatz Schwanheim als Grünanlage ausweisenAnregung
- 17. September 2010Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1279Grillplatz Schwanheim als Grünanlage ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme