Grillplatz Schwanheimer Wald
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Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4195 entstanden aus Vorlage: OF 1476/6 vom 11.05.2010
Betreff: Grillplatz Schwanheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, die Kosten des Schwanheimer Grillplatzes für Instandhaltung (insbesondere durch Vandalismus entstandene Kosten) und Reinigung so wie die Ausgaben für Sicherheit ausführlich darzulegen. Zudem wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise Vorschläge zu erarbeiten, welche die Kontrolle der Nutzer ermöglichen (beispielsweise Kautionshinterlegungen). Außerdem ist das Konzept der Müllbehältnisse zu überprüfen, um die Reinigungskosten zu senken.
Begründung: Aufgrund wiederholter Beschwerden aus der Bevölkerung und eigener Feststellungen über den Zustand des Schwanheimer Grillplatzes besteht ein Informationsbedarf und Zwang, an den Verhältnissen etwas zu verändern. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Gruppe von Unbekannten den Schwanheimer Grillplatz derart heimsucht und dabei immense Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2010OFOF 1456/6Grillplatz Schwanheimer WaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Mai 2010OFOF 1476/6Grillplatz Schwanheimer WaldOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE
- 11. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4195Grillplatz Schwanheimer WaldDirektanregung
- 22. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1053Grillplatz Schwanheimer WaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats