Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ostparkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Einzäunung der Hundewiese am Röderberghang06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ostparkstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2010, OM 4151 entstanden aus Vorlage: OF 655/4 vom 20.04.2010
Betreff: Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Vorgang: ST 379/10 Der Magistrat wird gebeten, - in Zukunft die Stellungnahme zu Geschwindigkeitsmessungen (vergleiche OA 2340/09 OBR 4 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4560/90) im Ortsbezirk nach Straßen und nicht nach Datum zu gliedern; - in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen auch nach 22.00 Uhr im Ortsbezirk durchzuführen; - zu berichten, warum Messungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Bürger durch überhöhte Geschwindigkeit (wie beispielsweise die Rhönstraße oder die Arnsburger Straße) mangels Parkplatz nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich waren; - zu berichten, wie er in Zukunft sicherstellen will, dass fehlende Parkplätze Geschwindigkeitsmessungen nicht verhindern.
Begründung: Eine Auswertung der Stellungnahme ST 379/10 hat ergeben, dass es im Berichtsjahr 2009 nach 21.10 Uhr zu keinen Radarmessungen im Ortsbezirk 4 gekommen ist. Im Übrigen erfolgten von den 271 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen nur 33 bis ca. 21.00 Uhr. Gerade aber abends und nachts sind auf den leereren Straßen verstärkt Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km/h würde zudem eine Verringerung der Lärmbelästigung bewirken. Ferner ist festzustellen, dass die Ostparkstraße offensichtlich ein beliebter Ausweichstandort ist, wenn Messungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial mangels geeigneten Parkplatzes scheitern. So wurden 89 von insgesamt 271 Messungen alleine in der Ostparkstraße durchgeführt. Dagegen scheiterten sieben Messungsversuche an der Wittelsbacherallee im Bereich der Schulwege an Parkmöglichkeiten und es kam dort überhaupt nur zu drei Messungen im Jahr 2009. Ähnliches ist bei der Rhönstraße festzustellen. Von den 39 Messungsversuchen scheiterten im Jahre 2009 15 an fehlenden Parkmöglichkeiten. Das Problem scheint auch dem Magistrat bekannt zu sein (ST 1213/09 - OM 3384/OBR 4). Einzige Lösungsstrategie scheint das Ausweichen auf die Ostparkstraße zu sein. Gleiches ist bei der Arnsburger Straße festzustellen, die der Magistrat laut ST 1066/09 aufgrund der Anregung OM 3298/09 OBR 4 in das Messprogramm aufgenommen hat. Dort scheiterten von den vier Messungsversuchen drei an fehlenden Parkplatzmöglichkeiten. Um dem Ortsbeirat die Arbeit zu erleichtern, wird ferner darum gebeten, die Aufstellung nach Straßen und nicht nach Datum der durchgeführten Messungen zu gliedern. Dies erlaubt es dem Ortsbeirat, gezielte Anregungen für Messungen zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2010OFOF 655/4Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4151Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Direktanregung
- 12. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 972Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats