Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Eine Auswertung der Stellungnahme des Magistrats ST 0379 vom 03.03.2010 hat ergeben, dass es im Berichtsjahr 2009 nach 21.10 Uhr zu keinen Radarmessungen im Ortsbezirk IV gekommen ist. Im Übrigen erfolgten von den 271 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen nur 33 bis ca. 21:00. Gerade aber abends und nachts sind auf den leereren Straßen verstärkt Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km würde zudem eine Verringerung der Lärmbelästigung bewirken. Ferner ist festzustellen, dass die Ostparkstraße offensichtlich ein beliebter Ausweichstandort ist, wenn Messungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial mangels geeigneten Parkplatzes scheitern. So wurden 89 von insgesamt 271 Messungen alleine in der Ostparkstraße durchgeführt. Dagegen scheiterten 7 Messungsversuche an der Wittelsbacherallee im Bereich der Schulwege an Parkmöglichkeiten und es kam dort überhaupt nur zu drei Messungen im Jahre 2009. Ähnliches ist bei der Rhönstraße festzustellen. Von den 39 Messungsversuchen scheiterten im Jahre 2009 15 an fehlenden Parkmöglichkeiten. Das Problem scheint auch dem Magistrat bekannt zu sein (ST 1213 vom 31.07.2009 – OM 3384). Einzige Lösungsstrategie scheint das Ausweichen auf die Ostparkstraße zu sein. Gleiches ist bei der Arnsburger Straße festzustellen, die der Magistrat mit ST 1066/2009 auf Anregung des Ortsbeirates OM 3298/09 in das Messprogramm aufgenommen hat. Dort scheiterten von den 4 Messungsversuchen 3 an fehlenden Parkplatzmöglichkeiten. Um dem Ortsbeirat die Arbeit zu erleichtern, wird ferner darum gebeten, die Aufstellung nach Straßen und nicht nach Datum der durchgeführten Messungen zu gliedern. Dies erlaubt es dem Ortsbeirat, gezielter Anregungen für Messungen zu machen.
Inhalt
Antrag vom 20.04.2010, OF 655/4
Betreff:
Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
in Zukunft die Stellungnahme zu Geschwindigkeitsmessungen (vergleiche OA 2340 vom 28.08.1990 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.1990 § 4560) im Ortsbezirk nach Straßen und nicht nach Datum zu gliedern;
in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen auch nach 22.00 Uhr im Ortsbezirk durchzuführen;
zu berichten, warum von den 271 durchgeführten Messungen alleine 89 Messungen in der Ostparkstraße durchgeführt wurden, während Messungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Bürger durch überhöhte Geschwindigkeit (wie beispielsweise die Rhönstraße oder die Arnsburger Straße) mangels Parkplatz nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich waren;
zu berichten, wie er in Zukunft sicherstellen will, dass fehlende Parkplätze Geschwindigkeitsmessungen nicht verhindern.
Begründung:
Eine Auswertung der Stellungnahme des Magistrats ST 0379 vom 03.03.2010 hat ergeben, dass es im Berichtsjahr 2009 nach 21.10 Uhr zu keinen Radarmessungen im Ortsbezirk IV gekommen ist. Im Übrigen erfolgten von den 271 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen nur 33 bis ca. 21:00. Gerade aber abends und nachts sind auf den leereren Straßen verstärkt Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km würde zudem eine Verringerung der Lärmbelästigung bewirken.
Ferner ist festzustellen, dass die Ostparkstraße offensichtlich ein beliebter Ausweichstandort ist, wenn Messungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial mangels geeigneten Parkplatzes scheitern. So wurden 89 von insgesamt 271 Messungen alleine in der Ostparkstraße durchgeführt.
Dagegen scheiterten 7 Messungsversuche an der Wittelsbacherallee im Bereich der Schulwege an Parkmöglichkeiten und es kam dort überhaupt nur zu drei Messungen im Jahre 2009.
Ähnliches ist bei der Rhönstraße festzustellen. Von den 39 Messungsversuchen scheiterten im Jahre 2009 15 an fehlenden Parkmöglichkeiten. Das Problem scheint auch dem Magistrat bekannt zu sein (ST 1213 vom 31.07.2009 – OM 3384). Einzige Lösungsstrategie scheint das Ausweichen auf die Ostparkstraße zu sein.
Gleiches ist bei der Arnsburger Straße festzustellen, die der Magistrat mit ST 1066/2009 auf Anregung des Ortsbeirates OM 3298/09 in das Messprogramm aufgenommen hat. Dort scheiterten von den 4 Messungsversuchen 3 an fehlenden Parkplatzmöglichkeiten.
Um dem Ortsbeirat die Arbeit zu erleichtern, wird ferner darum gebeten, die Aufstellung nach Straßen und nicht nach Datum der durchgeführten Messungen zu gliedern. Dies erlaubt es dem Ortsbeirat, gezielter Anregungen für Messungen zu machen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2010Sie sind hierOFOF 655/4Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2010OMOM 4151Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Direktanregung
- 12. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 972Nachts wird keine Raserhatz gemacht? Und: Keine Raserhatz ohne Parkplatz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme