Akzeptabler Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Bahnübergang in Berkersheim Mit großer Freude wurde zur Kenntnis genommen, dass sich der jahrelange Einsatz des Ortsbeirats 10 gegen die geradezu als "verplant" zu bezeichnende Unterführungslösung anstelle des bisher schienengleichen Bahnübergangs in Berkersheim gelohnt hat. Zuletzt Anfang 2013 hatte der Ortsbeirat 10 unter anderem auf die Schwierigkeiten und Nachteile für die direkten Anwohner und die Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger sowie bezüglich des Grundwassers bei einer Unterführungslösung hingewiesen. Für alle Beteiligten nicht akzeptabel wäre jedoch bei den jetzt anstehenden neuen Planungen zum Bau des dritten und vierten Gleises in Berkersheim insbesondere 1. die Realisierung der für die Deutsche Bahn AG anscheinend kostengünstigste Variante einer ebenfalls den Stadtteil zerschneidenden Brücke; 2. ein völliger Verzicht auf einen Übergang an dieser Stelle. Dies würde den Stadtteil fast vollständig vo n dem Niddatal abhängen und zu erheblichen Nachteilen für den öffentlichen Personennahverkehr, Fahrradfahrer, die Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz bedeuten. Bei einem Verzicht würde zudem auch der beliebte Pferdesport zumindest indirekt durch nennenswerte Umgehungsbewegungen erheblich beeinträchtigt.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3919 entstanden aus Vorlage: OF 715/10 vom 17.11.2014
Betreff: Akzeptabler Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim Mit großer Freude wurde zur Kenntnis genommen, dass sich der jahrelange Einsatz des Ortsbeirats 10 gegen die geradezu als "verplant" zu bezeichnende Unterführungslösung anstelle des bisher schienengleichen Bahnübergangs in Berkersheim gelohnt hat. Zuletzt Anfang 2013 hatte der Ortsbeirat 10 unter anderem auf die Schwierigkeiten und Nachteile für die direkten Anwohner und die Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger sowie bezüglich des Grundwassers bei einer Unterführungslösung hingewiesen. Für alle Beteiligten nicht akzeptabel wäre jedoch bei den jetzt anstehenden neuen Planungen zum Bau des dritten und vierten Gleises in Berkersheim insbesondere 1. die Realisierung der für die Deutsche Bahn AG anscheinend kostengünstigste Variante einer ebenfalls den Stadtteil zerschneidenden Brücke; 2. ein völliger Verzicht auf einen Übergang an dieser Stelle. Dies würde den Stadtteil fast vollständig vo n dem Niddatal abhängen und zu erheblichen Nachteilen für den öffentlichen Personennahverkehr, Fahrradfahrer, die Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz bedeuten. Bei einem Verzicht würde zudem auch der beliebte Pferdesport zumindest indirekt durch nennenswerte Umgehungsbewegungen erheblich beeinträchtigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen weitgehend akzeptablen Ersatz für den bisherigen schienengleichen Übergang in Berkersheim sicherzustellen, beispielsweise durch den Bau einer kaum störenden und an das Landschaftsbild angepassten Omega-Brücke. Dabei ist sicherzustellen, dass die Brücke den vorgenannten Verkehrsteilnehmern zugänglich ist und die genannten erheblichen Nachteile vermeidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2014OFOF 715/10Akzeptabler Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015Sie sind hierOMOM 3919Akzeptabler Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in BerkersheimDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1094Akzeptabler Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats