Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs
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Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3718 entstanden aus Vorlage: OF 604/10 vom 18.09.2018
Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50 Meter begrenzt wird. Die Ladezone soll auf montags bis freitags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, begrenzt werden. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3718Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsDirektanregung
- 18. September 2018OFOF 604/10Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 93Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats