Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50m begrenzt wird. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2018, OF 604/10
Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50m begrenzt wird. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu.Hauptvorlage: Antrag vom 03.09.2018, OF 585/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2018OMOM 3718Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsDirektanregung
- 18. September 2018Sie sind hierOFOF 604/10Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 93Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des BürgersteigsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)