Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
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Bisheriger Verlauf
01.03.2023
20.03.2023
10.07.2023
Antrag Ortsbeirat
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS OF_616-2_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS OM_3712_2023Stellungnahme des Magistrats
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS ST_1488_202301.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS OF_616-2_202320.03.2023
Anregung Ortsbeirat
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS OM_3712_202310.07.2023
Stellungnahme des Magistrats
Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Details im PARLIS ST_1488_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 616/2 vom 01.03.2023
Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern
Der Magistrat wird gebeten, die verblassten und teilweise kaum noch zu erkennenden Fahrrad-Piktrogramme auf der Leipziger Straße zu erneuern. Begründung:
Die Leipziger Straße ist eine belebte Einkaufsstraße und wird auf engem Raum von verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern genutzt. Durch die verblassten Piktogramme kommt es immer wieder vor, dass den Autofahrerinnen und Autofahrern wie auch den Fußgängerinnen und Fußgängern nicht ganz klar bzw. ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auch entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1488
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1488) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2