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Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem Gravensteiner-Platz ist jetzt möglich

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit einer öffentlichen Toilettenanlage auf dem Gravensteiner-Platz nach dem Aufenthalt des Fliegenden Künstlerzimmers zu prüfen. Die Infrastruktur für Wasser und Strom ist bereits vorhanden, was die Umsetzung erleichtern würde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Gravensteiner-Platz — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Ablauf des Aufenthaltes

des Fliegenden Künstlerzimmers (circa zwei Jahre) auf dem Gravensteiner- Platz eine Folgenutzung dieser Fläche mit einer öffentlichen Toilettenanlage möglich ist.

Begründung

Mit Errichtung des Fliegenden Künstlerzimmers auf dem Gravensteiner-Platz ist auch gleichzeitig die Infrastruktur für Wasser und Strom gelegt worden, womit die Voraussetzungen für eine Folgenutzung gegeben wären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2023OFOF 518/10Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem GravensteinerPlatz ist jetzt möglichOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 7. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3500Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem GravensteinerPlatz ist jetzt möglich
    Direktanregung
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2251Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem Gravensteiner-Platz ist jetzt möglichStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

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