Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem Gravensteiner-Platz ist jetzt möglich
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob nach dem Aufenthalt des Fliegenden Künstlerzimmers eine öffentliche Toilettenanlage auf dem Gravensteiner Platz eingerichtet werden kann. Die vorhandene Infrastruktur für Wasser und Strom würde die Umsetzung ermöglichen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gravensteiner-Platz — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen14.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nach Ablauf des Aufenthaltes
des Fliegenden Künstlerzimmers (ca. 2 Jahre) auf dem Gravensteiner Platz eine Folgenutzung dieser Fläche mit einer öffentlichen Toilettenanlage möglich ist.
Begründung
Mit Errichtung des Fliegenden Künstlerzimmers auf dem Gravensteiner Platz ist auch gleichzeitig die Infrastruktur für Wasser uns Strom gelegt worden, somit wären die Voraussetzungen für die Folgenutzung gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2023Sie sind hierOFOF 518/10Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem GravensteinerPlatz ist jetzt möglichOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Februar 2023OMOM 3500Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem GravensteinerPlatz ist jetzt möglichDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2251Eine öffentliche Toilettenanlage auf dem Gravensteiner-Platz ist jetzt möglichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)