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Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind

Vorlagentyp: OM
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 250/11 vom 01.06.2014

Betreff: Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind Der Magistrat wird aufgefordert, auf Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und das hessische Verkehrsministerium einzuwirken und die sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen zu fordern, bis die anhängigen Klagen zum AD Erlenbruch und Riederwaldtunnel endgültig beschieden sind.

Begründung: Seit Jahren sind Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern des AD Erlenbruch und des zukünftigen Riederwaldtunnels beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig. Diese ruhen seit der Umplanung für die Verschiebung des Riederwaldtunnels und sollen vermutlich erst wieder aufgenommen werden, wenn das Land Hessen das 3. Planänderungsverfahren zum Riederwaldtunnel mit seinen Änderungen durchgeführt und den entsprechenden Planänderungsbeschluss erlassen hat. Ende Januar 2014 hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement die Erdarbeiten für die Baugrube des Zentralbauwerks des AD Erlenbruch in Auftrag gegeben. Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Tarek Al-Wazir, bestreitet in einem Schreiben vom 31.03.2014, dass zum 2. Planfeststellungsbeschluss Riederwaldtunnel Klagen anhängig seien. Diese Aussage ist nicht richtig und wurde durch den Verwaltungsrechtsspezialisten und Klagevertreter Herrn Rechtsanwalt Teßmer mit Schreiben vom 19.05.2014 entsprechend gerügt. Es sind Klagen anhängig und es entsteht der Eindruck, dass durch den Baubeginn Fakten für die Stadtteile geschaffen werden. Sollten diese berechtigten Klagen von vielen Anwohnern aus den Stadteilen Bornheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim nicht abgewartet werden? Es ist nicht sinnvoll, Baumaßnahmen durchzuführen, wenn sich im Ergebnis der weiteren Überarbeitung der Planung diese als korrekturbedürftig darstellen sollten. Im Planfeststellungsbeschluss sind jetzt schon Planungsfehler und Rechenfehler offensichtlich und bekannt geworden. Auch das Ergebnis der neuen Verkehrsuntersuchung von 2013 wurde nach der Prüfung durch ein unabhängiges Planungsbüro von den Klägern aus fachlichen Gründen nicht anerkannt. Ein Bauen ins "Blaue" bringt ein unverhältnismäßig hohes Risiko mit sich. Durch die erforderlichen nachträglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen ist es gerade in den Zeiten knapper Kassen geboten, mit dem Baubeginn zu warten, bis die Klagen vom Gericht entschieden worden sind; dies zur Vermeidung später entstehender Mehrkosten, die sodann alle Steuerzahler zu tragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2014OFOF 250/11Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Juni 2014Sie sind hier
    OMOM 3233Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind
    Direktanregung
  3. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1068Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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