Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf Hessen Mobil und das hessische Verkehrsministerium einzuwirken und die sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen zu fordern, bis die anhängigen Klagen zum Riederwaldtunnel und dem AD Erlenbruch endgültig beschieden sind. Begründung: Seit Jahren sind Klagen von Anwohnern des AD Erlenbruch und des zukünftigen Riederwaldtunnels beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig. Diese werden nicht aufgenommen, da Hessen Mobil den 3. Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel mit seinen Änderungen noch nicht vorgelegt hat. Im Januar hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement die Erdarbeiten für die Baugrube des Zentralbauwerks des AD Erlenbruch Ende Januar 2014 in Auftrag gegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Minister, Herr Tarik Al-Wazir, bestreitet in einem Schreiben vom 31.03.2014, das zum 2. Planfeststellungsbeschluß Riederwaldtunnel Klagen anhängig seien. Diese Aussage ist nicht richtig und wurde durch den Verwaltungsrechtsspezialisten und Klagevertreter Herrn Rechtsanwalt Teßmer mit Schreiben vom 19.05.14 entsprechend gerügt. Es sind Klagen anhängig und es entsteht der Eindruck dass durch den Baubeginn Fakten für die Stadtteile geschaffen werden. Sollten diese berechtigten Klagen von vielen Anwohnern aus den Stadteilen Bornheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim nicht abgewartet werden ? Es ist nicht sinnvoll Baumaßnahmen durchzuführen, wenn sich im Ergebnis der weiteren Überarbeitung der Planung diese als korrekturbedürftig darstellen sollten. Im 2. Planfeststellungsbeschluß sind jetzt schon Planungsfehler und Rechenfehler offensichtlich und bekannt geworden. Ein Bauen ins "Blaue" bringt ein unverhältnismäßig hohes Risiko mit sich. Durch die erforderlichen nachträglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen ist gerade in den Zeiten knapper Kassen geboten mit dem Baubeginn zu warten bis die Klagen vom Gericht entschieden worden sind; dies zur Vermeidung später entstehender Mehrkosten die sodann alle Steuerzahler zu tragen haben.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2014, OF 250/11
Betreff: Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf Hessen Mobil und das hessische Verkehrsministerium einzuwirken und die sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen zu fordern, bis die anhängigen Klagen zum Riederwaldtunnel und dem AD Erlenbruch endgültig beschieden sind.
Begründung: Seit Jahren sind Klagen von Anwohnern des AD Erlenbruch und des zukünftigen Riederwaldtunnels beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig. Diese werden nicht aufgenommen, da Hessen Mobil den 3. Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel mit seinen Änderungen noch nicht vorgelegt hat. Im Januar hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement die Erdarbeiten für die Baugrube des Zentralbauwerks des AD Erlenbruch Ende Januar 2014 in Auftrag gegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Minister, Herr Tarik Al-Wazir, bestreitet in einem Schreiben vom 31.03.2014, das zum 2. Planfeststellungsbeschluß Riederwaldtunnel Klagen anhängig seien. Diese Aussage ist nicht richtig und wurde durch den Verwaltungsrechtsspezialisten und Klagevertreter Herrn Rechtsanwalt Teßmer mit Schreiben vom 19.05.14 entsprechend gerügt. Es sind Klagen anhängig und es entsteht der Eindruck dass durch den Baubeginn Fakten für die Stadtteile geschaffen werden. Sollten diese berechtigten Klagen von vielen Anwohnern aus den Stadteilen Bornheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim nicht abgewartet werden ? Es ist nicht sinnvoll Baumaßnahmen durchzuführen, wenn sich im Ergebnis der weiteren Überarbeitung der Planung diese als korrekturbedürftig darstellen sollten. Im 2. Planfeststellungsbeschluß sind jetzt schon Planungsfehler und Rechenfehler offensichtlich und bekannt geworden. Ein Bauen ins "Blaue" bringt ein unverhältnismäßig hohes Risiko mit sich. Durch die erforderlichen nachträglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen ist gerade in den Zeiten knapper Kassen geboten mit dem Baubeginn zu warten bis die Klagen vom Gericht entschieden worden sind; dies zur Vermeidung später entstehender Mehrkosten die sodann alle Steuerzahler zu tragen haben.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2014Sie sind hierOFOF 250/11Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2014OMOM 3233Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1068Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU