Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind

Vorlagentyp: OFSPD
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf Hessen Mobil und das hessische Verkehrsministerium einzuwirken und die sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen zu fordern, bis die anhängigen Klagen zum Riederwaldtunnel und dem AD Erlenbruch endgültig beschieden sind. Begründung: Seit Jahren sind Klagen von Anwohnern des AD Erlenbruch und des zukünftigen Riederwaldtunnels beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig. Diese werden nicht aufgenommen, da Hessen Mobil den 3. Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel mit seinen Änderungen noch nicht vorgelegt hat. Im Januar hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement die Erdarbeiten für die Baugrube des Zentralbauwerks des AD Erlenbruch Ende Januar 2014 in Auftrag gegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Minister, Herr Tarik Al-Wazir, bestreitet in einem Schreiben vom 31.03.2014, das zum 2. Planfeststellungsbeschluß Riederwaldtunnel Klagen anhängig seien. Diese Aussage ist nicht richtig und wurde durch den Verwaltungsrechtsspezialisten und Klagevertreter Herrn Rechtsanwalt Teßmer mit Schreiben vom 19.05.14 entsprechend gerügt. Es sind Klagen anhängig und es entsteht der Eindruck dass durch den Baubeginn Fakten für die Stadtteile geschaffen werden. Sollten diese berechtigten Klagen von vielen Anwohnern aus den Stadteilen Bornheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim nicht abgewartet werden ? Es ist nicht sinnvoll Baumaßnahmen durchzuführen, wenn sich im Ergebnis der weiteren Überarbeitung der Planung diese als korrekturbedürftig darstellen sollten. Im 2. Planfeststellungsbeschluß sind jetzt schon Planungsfehler und Rechenfehler offensichtlich und bekannt geworden. Ein Bauen ins "Blaue" bringt ein unverhältnismäßig hohes Risiko mit sich. Durch die erforderlichen nachträglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen ist gerade in den Zeiten knapper Kassen geboten mit dem Baubeginn zu warten bis die Klagen vom Gericht entschieden worden sind; dies zur Vermeidung später entstehender Mehrkosten die sodann alle Steuerzahler zu tragen haben.

Inhalt

Antrag vom 01.06.2014, OF 250/11

Betreff: Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf Hessen Mobil und das hessische Verkehrsministerium einzuwirken und die sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen zu fordern, bis die anhängigen Klagen zum Riederwaldtunnel und dem AD Erlenbruch endgültig beschieden sind.

Begründung: Seit Jahren sind Klagen von Anwohnern des AD Erlenbruch und des zukünftigen Riederwaldtunnels beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig. Diese werden nicht aufgenommen, da Hessen Mobil den 3. Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel mit seinen Änderungen noch nicht vorgelegt hat. Im Januar hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement die Erdarbeiten für die Baugrube des Zentralbauwerks des AD Erlenbruch Ende Januar 2014 in Auftrag gegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Minister, Herr Tarik Al-Wazir, bestreitet in einem Schreiben vom 31.03.2014, das zum 2. Planfeststellungsbeschluß Riederwaldtunnel Klagen anhängig seien. Diese Aussage ist nicht richtig und wurde durch den Verwaltungsrechtsspezialisten und Klagevertreter Herrn Rechtsanwalt Teßmer mit Schreiben vom 19.05.14 entsprechend gerügt. Es sind Klagen anhängig und es entsteht der Eindruck dass durch den Baubeginn Fakten für die Stadtteile geschaffen werden. Sollten diese berechtigten Klagen von vielen Anwohnern aus den Stadteilen Bornheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim nicht abgewartet werden ? Es ist nicht sinnvoll Baumaßnahmen durchzuführen, wenn sich im Ergebnis der weiteren Überarbeitung der Planung diese als korrekturbedürftig darstellen sollten. Im 2. Planfeststellungsbeschluß sind jetzt schon Planungsfehler und Rechenfehler offensichtlich und bekannt geworden. Ein Bauen ins "Blaue" bringt ein unverhältnismäßig hohes Risiko mit sich. Durch die erforderlichen nachträglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen ist gerade in den Zeiten knapper Kassen geboten mit dem Baubeginn zu warten bis die Klagen vom Gericht entschieden worden sind; dies zur Vermeidung später entstehender Mehrkosten die sodann alle Steuerzahler zu tragen haben.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2014Sie sind hier
    OFOF 250/11Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sind
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Juni 2014OMOM 3233Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindDirektanregung
  3. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1068Sofortige Unterbrechung aller Baumaßnahmen am AD Erlenbruch und dem Projekt Riederwaldtunnel, bis alle anhängigen Klagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden sindStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 31 · 16.06.2014
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3233 2014 Die Vorlage OF 250/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen