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Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögern

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3203 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 02.04.2009

Betreff: Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögern Der Magistrat wird gebeten, ohne weitere Verzögerung einen Vertragsabschluss mit dem Volks-, Bau- und Sparverein vorzunehmen, in dem die städtischen Zuschüsse zur Sanierung der Siedlung Riederwald, insbesondere der Ladenzeile, geregelt werden.

Begründung: Im Herbst 2008 wurde in der Presse mitgeteilt, dass es eine Einigung bezüglich der Erhaltung der Ladenzeile zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer Volks-, Bau- und Sparverein gebe. Die Stadt verpflichtete sich, die durch den Denkmalschutz entstehenden Mehrkosten bei der Sanierung zu übernehmen. Der Vertragsentwurf wurde seitens des Rechtsamtes kritisiert und bisher nicht unterschrieben. Warum die Unterzeichnung seither nicht erfolgt ist, ist unverständlich. Der Ortsbeirat fordert einen zügigen Vertragsabschluss, damit die Gebäudesanierungen - bis zum100-jährigen Bestehen der Riederwald-Siedlung - im Jahr 2011 abgeschlossen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2009OFOF 321/11Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. April 2009Sie sind hier
    OMOM 3203Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögern
    Direktanregung
  3. 24. August 2009Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1248Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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