Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögern
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1248
Betreff:
Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögern
Der Magistrat hat mit Datum vom 6. Februar 2009 die erforderlichen Mittel für eine anteilige Kostenerstattung zur Sanierung der Ladenzeile sowie des gegenüberliegenden Gebäudes Roscherstraße 1 und eines weiteren Gebäudes in der Raiffeisenstraße bereitgestellt. Am 15. Juli 2009 wurden die ersten beiden Modernisierungsverträge unterzeichnet und nachfolgend die Kostenzuschüsse ausgezahlt.
Hinsichtlich der Ladenzeile plant die VBS eG eine Ausführung nach dem verbesserten Standard der für Herbst 2009 erwarteten novellierten Energieeinsparungsverordnung (EnEV). Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik soll der Energieverbrauch weiter gesenkt werden. Hierzu sind die fachlichen Abstimmungen zwischen der VBS eG, Energiereferat und Denkmalamt abgeschlossen. Die aktualisierte Kostenschätzung wird derzeit vom Magistrat geprüft. Der Modernisierungsvertragsentwurf ist magistratsintern sowie mit der VBS eG abgestimmt und kann nach erfolgter Kostenprüfung mit dem aktualisierten Förderbetrag ergänzt und unterzeichnet werden.
Die gemeinsamen Bemühungen von VBS eG und Stadtplanungsamt sollen dazu führen, dass die Sanierung – wenn auch nicht der gesamten westlichen Riederwaldsiedlung – so zumindest des Siedlungskerns um die Ladenzeile bis zum Jubiläumsjahr 2012 fertig gestellt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2009OFOF 321/11Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. April 2009OMOM 3203Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögernDirektanregung
- 24. August 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1248Sanierung der Riederwald-Siedlung nicht weiter verzögernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab