Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlich
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 471/10 vom 26.02.2018
Betreff: Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlich Derzeit werden Bürgersteige insbesondere in Eckenheim sowie im Bereich des Ortsbeirats 10 durch Bikesharing-Fahrräder zugestellt, sodass es für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer häufig kein Durchkommen gibt. Beispielsweise Leihfahrradanbieter wie oBike und BYKE Mobilitiy GmbH fallen hier besonders aus dem Rahmen des Erträglichen. Die Bürgerinnen und Bürger behelfen sich teilweise selbst, indem sie die Räder beiseitestellen, im positiven Fall. Ansonsten werden aber auch Räder zerstört, auf die Straße und in Grünanlagen oder über Zäune in Privatgärten geworfen. Die in der Presse kursierende Empfehlung, Bürger sollten den Fahrradverleiher kontaktieren, hält der Ortsbeirat für praxisfremd. Soll etwa eine Mutter mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer, deren Bürgersteig durch abgestellte Fahrräder blockiert ist, eine Hotline mit Warteschleife in China, Singapur oder Kalifornien anrufen und warten, bis die Räder dann beiseite geräumt werden? Was sicherlich auch nicht passieren wird! Die Bürgerinnen und Bürger benötigen einen "hoheitlichen Ansprechpartner", der gegebenenfalls schnellstmöglich für Abhilfe sorgt. Dieses ist, wenn man den Berichten glauben darf, heute so nicht möglich, da die Geschäftsgebaren dieser Leihfahrradanbieter legal seien. Jeder Gastwirt, der Tische auf den Bürgersteig stellen will, braucht eine Genehmigung und zahlt Abgaben dafür. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Behindernde Kraftfahrzeuge werden auf Kosten des Halters entfernt. Bürger, die Sperrmüll außerhalb der Abfuhrzeiten auf Gehsteige werfen, werden zu Recht monetär verfolgt. Leihfahrradanbieter, mit parasitären Geschäftsmodellen, können hingegen öffentliche Verkehrsflächen kostenlos als wilde Lagerplätze missbrauchen. Der Magistrat wird gebeten, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, denn Bürgersteige gehören den Bürgern und sind erfunden worden um Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen sowie Geheingeschränkte bzw. Gehbehinderte vor anderen Verkehrsteilnehmern und vor allem Zweckentfremdungen zu schützen. Es braucht deshalb dringend Halter sanktionsfähige, ordnungsrechtliche Regeln für gewerblich bereitgestellte Leihfahrräder, die eine Behinderung darstellen. Dazu eine städtische Meldestelle, die den Bürgerinnen und Bürgern aktiv mitgeteilt werden muss, gegebenenfalls auch als Pflichtangabe an dem Leihfahrrad. Wenn dem Magistrat noch keine Rechtsgrundlage für eigene Maßnahmen zur Verfügung steht, sollte er daher dringend beim Bundesgesetzgeber oder dem Landesgesetzgeber darauf hinwirken, dass diese Rechtslücke schnell geschlossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2018OFOF 471/10Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2018Sie sind hierOMOM 3042Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichDirektanregung
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1393Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats