Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlich
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
erforderlich Derzeit werden Bürgersteige insbesondere in Eckenheim, sowie im Bereich des Ortsbeirats 10 durch Bikesharing Fahrräder zugestellt, so dass es für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer häufig kein Durchkommen gibt. Beispielsweise Leihfahrradanbieter wie oBike und Byke.de fallen hier besonders aus dem Rahmen des Erträglichen. Die Bürgerinnen und Bürger behelfen sich teilweise selbst, indem sie die Räder beiseite stellen, im positiven Fall. Ansonsten werden aber auch Räder zerstört, auf die Straße und in Grün-anlagen oder über Zäune in Privatgärten geworfen. Die in der Presse kursierende Empfehlung, Bürger sollten den Fahrradverleiher kontaktieren, halten wir für praxisfremd. Soll etwa eine Mutter mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer, deren Bürgersteig durch abgestellte Fahrräder blockiert ist, eine Hotline mit Warteschleife in China, Singapur oder Kalifornien anrufen und warten bis die Räder dann beiseite geräumt werden. Was sicherlich auch nicht passieren wird! Die Bürgerinnen und Bürger benötigen einen "hoheitlichen Ansprechpartner", der gegebenenfalls schnellstmöglich für Abhilfe sorgt. Dieses ist, wenn man den Berichten glauben darf, heute so nicht möglich, da die Geschäftsgebaren dieser Leihfahrradanbieter legal seien. Jeder Gastwirt der Tische auf den Bürgersteig stellen will, braucht eine Genehmigung und zahlt Abgaben dafür. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Behindernde Kraftfahrzeuge werden auf Kosten des Halters entfernt. Bürger die Sperrmüll außerhalb der Abfuhrzeiten auf Gehsteige werfen, werden zu Recht monetär verfolgt. Leihfahrradanbieter, mit parasitären Geschäfts-modellen, können hingegen öffentliche Verkehrsflächen kostenlos als wilde Lagerplätze missbrauchen.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2018, OF 471/10
Betreff: Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlich Derzeit werden Bürgersteige insbesondere in Eckenheim, sowie im Bereich des Ortsbeirats 10 durch Bikesharing Fahrräder zugestellt, so dass es für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer häufig kein Durchkommen gibt. Beispielsweise Leihfahrradanbieter wie oBike und Byke.de fallen hier besonders aus dem Rahmen des Erträglichen. Die Bürgerinnen und Bürger behelfen sich teilweise selbst, indem sie die Räder beiseite stellen, im positiven Fall. Ansonsten werden aber auch Räder zerstört, auf die Straße und in Grün-anlagen oder über Zäune in Privatgärten geworfen. Die in der Presse kursierende Empfehlung, Bürger sollten den Fahrradverleiher kontaktieren, halten wir für praxisfremd. Soll etwa eine Mutter mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer, deren Bürgersteig durch abgestellte Fahrräder blockiert ist, eine Hotline mit Warteschleife in China, Singapur oder Kalifornien anrufen und warten bis die Räder dann beiseite geräumt werden. Was sicherlich auch nicht passieren wird! Die Bürgerinnen und Bürger benötigen einen "hoheitlichen Ansprechpartner", der gegebenenfalls schnellstmöglich für Abhilfe sorgt. Dieses ist, wenn man den Berichten glauben darf, heute so nicht möglich, da die Geschäftsgebaren dieser Leihfahrradanbieter legal seien. Jeder Gastwirt der Tische auf den Bürgersteig stellen will, braucht eine Genehmigung und zahlt Abgaben dafür. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Behindernde Kraftfahrzeuge werden auf Kosten des Halters entfernt. Bürger die Sperrmüll außerhalb der Abfuhrzeiten auf Gehsteige werfen, werden zu Recht monetär verfolgt. Leihfahrradanbieter, mit parasitären Geschäfts-modellen, können hingegen öffentliche Verkehrsflächen kostenlos als wilde Lagerplätze missbrauchen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. Denn Bürgersteige gehören den Bürgern und sind erfunden worden um FußgängerINNEN, KinderwagennutzerINNEN sowie Geheingeschränkte bzw. Gehbehinderte vor anderen Verkehrsteilnehmern und vor allem Zweckentfremdungen zu schützen. Es braucht deshalb dringend haltersanktionsfähige, ordnungsrechtliche Regeln für gewerblich bereitgestellte Leihfahrräder, die eine Behinderung darstellen. Dazu eine städtische Meldestelle, die den Bürgerinnen und Bürgern aktiv mitgeteilt werden muss. Gegebenenfalls auch als Pflichtangabe an dem Leihfahrrad. Wen dem Magistrat noch keine Rechtsgrundlage für eigene Maßnahmen zur Verfügung steht, sollte er daher dringend darauf hinwirken, beim Bundesgesetzgeber oder dem Landesgesetzgeber, dass diese Rechtslücke schnell geschlossen wird.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2018Sie sind hierOFOF 471/10Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2018OMOM 3042Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichDirektanregung
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1393Lösung für Bürgersteige blockierende Leihfahrräder erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (=Ablehnung)