Umgestaltung „Schönplatz“
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 23.03.2018
Betreff: Umgestaltung "Schönplatz" Der Magistrat wird aufgefordert, den Schönplatz in der Form umzugestalten, dass die östliche Seite des Spielplatzes entwidmet und somit kein Spielplatz, sondern öffentliche Fläche wird. Außerdem sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Der Bereich des Spielplatzes (westlicher Teil) wird durch eine durchlässige Abtrennung deutlich abgegrenzt, analog zu den schon bestehenden Holzpfosten.
- Der Spielplatz wird durch die entsprechende Beschilderung klar gekennzeichnet. Dort soll auf die Grünflächensatzung hingewiesen werden. Beispielsweise: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom . . sind auf diesem Spielplatz u. a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: Der Konsum von Alkohol, der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen. Lärm soll vermieden werden, z. B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen. Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von fünf Euro bis 1.000 Euro geahndet werden."
- An nördlicher und südlicher Seite werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit eingebautem Aschenbecher ausgetauscht (siehe Bild), so wie sie beispielsweise auf der Zeil zu finden sind.
- Zur konkreten Umsetzung der Umgestaltung des Platzes legt das Grünflächenamt dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag vor. Sollten weiterhin Nutzungskonflikte auftreten, behält sich der Ortsbeirat 1 vor, die Umwidmung wieder rückgängig zu machen. Begründung: Bei zwei Terminen mit Anwohnern, Vertretern der betroffenen Ämter und Ortsbeiratsmitgliedern wurden in Einvernehmen diese Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, den Schönplatz zu einem Platz zu machen, der für alle Raum bietet. Wichtig ist dabei, den Spielplatz für die Kinder zu erhalten, sauber zu halten und sicherer zu machen. Rauchen (Zigarettenstummel) und Alkohol dürfen dabei auf dem Spielplatz nicht vorkommen. Im restlichen Bereich soll dies durch die Umwidmung Erwachsenen erlaubt werden. Für die bessere Sauberkeit sollten dafür aber größere Mülleimer mit Aschenbecher aufgestellt werden. Die Nachtruhe (ab 22 Uhr) sollte jedoch immer eingehalten werden und die Lautstärke, gerade in den Sommermonaten, dementsprechend reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 579/1Umgestaltung „Schönplatz“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 10. April 2018Sie sind hierOMOM 2980Umgestaltung „Schönplatz“Direktanregung
- 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1234Umgestaltung "Schönplatz"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats