Schönplatz umgestalten und die östliche Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz auf der Kreuzung Hardenberg- und Schönstraße (im Volksmund: "Schönplatz") dahingehend umzuwidmen, dass die westliche Hälfte weiter als Spielplatz ausgewiesen bleibt, während die östliche Hälfte eine Grünanlage bleibt, auf der die Grünanlagensatzung, dort insbesondere § 10 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 7 (Abfallentsorgung) und § 110 Abs. 2 Ziff. 19 i.V.m. § 3 Abs. 4 Ziff. 16 (Musikdarbietungen) weiter gelten. Sofern die Umwidmung die vorhandenen Nutzungskonflikte nicht angemessen löst, wird der Ortsbeirat die Umwidmung wieder rückgängig machen. Überdies wird der Magistrat aufgefordert, folgende im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der zuständigen Ämter, betroffenen Anwohnern und Mitgliedern des Ortsbeirats besprochene Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen:
- Die weiterhin als mit Spielgeräten ausgestattete östliche Hälfte des Schönplatzes (= Grünfläche) wird durch entsprechende Hinweisschilder auf die geltende Grünflächensatzung als solche deutlich sichtbar abgegrenzt.
- Vor dem verbleibenden Spielplatz werden Hinweisschieler angebracht, welche auf die obengenannten Nutzungseinschränkungen sowie das Verbot von Alkoholkonsum und Rauchen als Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen.
- Am nördlichen und südlichen Rand des östlichen Platzteils werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit darin fixierten Aschenbechern ersetzt analog zu bereits derartig vorhandenen Aschenbechern in der Innenstadt. Begründung: Die o.g. Umwidmung und Umgestaltung wurde im Rahmen zweier Termine im Februar und März 2018 besprochen. Es geht vorrangig darum, die vorhandenen Nutzungskonflikte angemessen zu lösen und den Platz in einer Weise zu gestalten, die eine Nutzung für alle Menschen ermöglicht und zugleich den Spielplatz für Kinder sicher und sauber zu erhält. Durch die Fortgeltung der Grünflächensatzung auf dem westlichen Teilbereich des Platzes wird sichergestellt, dass dort weder Zigaretten noch Alkohol konsumiert, geschweige denn dort deponiert oder gar entsorgt werden. Auf der östlichen Hälfte dürfen auch Jugendliche und Erwachsene den Platz nutzen, wobei stets rücksichtsvoll mit Mitmenschen umzugehen und vor allem die geltenden Geräuschimmissionswerte und die Nachtruhe (ab 22 Uhr) strikt einzuhalten sind.
Inhalt
Antrag vom 23.03.2018, OF 550/1
Betreff: Schönplatz umgestalten und die östliche Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz auf der Kreuzung Hardenberg- und Schönstraße (im Volksmund: "Schönplatz") dahingehend umzuwidmen, dass die westliche Hälfte weiter als Spielplatz ausgewiesen bleibt, während die östliche Hälfte eine Grünanlage bleibt, auf der die Grünanlagensatzung, dort insbesondere § 10 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 7 (Abfallentsorgung) und § 110 Abs. 2 Ziff. 19 i.V.m. § 3 Abs. 4 Ziff. 16 (Musikdarbietungen) weiter gelten. Sofern die Umwidmung die vorhandenen Nutzungskonflikte nicht angemessen löst, wird der Ortsbeirat die Umwidmung wieder rückgängig machen. Überdies wird der Magistrat aufgefordert, folgende im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der zuständigen Ämter, betroffenen Anwohnern und Mitgliedern des Ortsbeirats besprochene Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen:
- Die weiterhin als mit Spielgeräten ausgestattete östliche Hälfte des Schönplatzes (= Grünfläche) wird durch entsprechende Hinweisschilder auf die geltende Grünflächensatzung als solche deutlich sichtbar abgegrenzt.
- Vor dem verbleibenden Spielplatz werden Hinweisschieler angebracht, welche auf die obengenannten Nutzungseinschränkungen sowie das Verbot von Alkoholkonsum und Rauchen als Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen.
- Am nördlichen und südlichen Rand des östlichen Platzteils werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit darin fixierten Aschenbechern ersetzt analog zu bereits derartig vorhandenen Aschenbechern in der Innenstadt. Begründung: Die o.g. Umwidmung und Umgestaltung wurde im Rahmen zweier Termine im Februar und März 2018 besprochen. Es geht vorrangig darum, die vorhandenen Nutzungskonflikte angemessen zu lösen und den Platz in einer Weise zu gestalten, die eine Nutzung für alle Menschen ermöglicht und zugleich den Spielplatz für Kinder sicher und sauber zu erhält. Durch die Fortgeltung der Grünflächensatzung auf dem westlichen Teilbereich des Platzes wird sichergestellt, dass dort weder Zigaretten noch Alkohol konsumiert, geschweige denn dort deponiert oder gar entsorgt werden. Auf der östlichen Hälfte dürfen auch Jugendliche und Erwachsene den Platz nutzen, wobei stets rücksichtsvoll mit Mitmenschen umzugehen und vor allem die geltenden Geräuschimmissionswerte und die Nachtruhe (ab 22 Uhr) strikt einzuhalten sind.Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2018, OF 579/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2018 brachten SPD, CDU, FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme