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Schönplatz umgestalten und die östliche Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen

Vorlagentyp: OFSPDCDUFDP
1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz auf der Kreuzung Hardenberg- und Schönstraße (im Volksmund: "Schönplatz") dahingehend umzuwidmen, dass die westliche Hälfte weiter als Spielplatz ausgewiesen bleibt, während die östliche Hälfte eine Grünanlage bleibt, auf der die Grünanlagensatzung, dort insbesondere § 10 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 7 (Abfallentsorgung) und § 110 Abs. 2 Ziff. 19 i.V.m. § 3 Abs. 4 Ziff. 16 (Musikdarbietungen) weiter gelten. Sofern die Umwidmung die vorhandenen Nutzungskonflikte nicht angemessen löst, wird der Ortsbeirat die Umwidmung wieder rückgängig machen. Überdies wird der Magistrat aufgefordert, folgende im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der zuständigen Ämter, betroffenen Anwohnern und Mitgliedern des Ortsbeirats besprochene Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen:

  1. Die weiterhin als mit Spielgeräten ausgestattete östliche Hälfte des Schönplatzes (= Grünfläche) wird durch entsprechende Hinweisschilder auf die geltende Grünflächensatzung als solche deutlich sichtbar abgegrenzt.
  2. Vor dem verbleibenden Spielplatz werden Hinweisschieler angebracht, welche auf die obengenannten Nutzungseinschränkungen sowie das Verbot von Alkoholkonsum und Rauchen als Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen.
  3. Am nördlichen und südlichen Rand des östlichen Platzteils werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit darin fixierten Aschenbechern ersetzt analog zu bereits derartig vorhandenen Aschenbechern in der Innenstadt. Begründung: Die o.g. Umwidmung und Umgestaltung wurde im Rahmen zweier Termine im Februar und März 2018 besprochen. Es geht vorrangig darum, die vorhandenen Nutzungskonflikte angemessen zu lösen und den Platz in einer Weise zu gestalten, die eine Nutzung für alle Menschen ermöglicht und zugleich den Spielplatz für Kinder sicher und sauber zu erhält. Durch die Fortgeltung der Grünflächensatzung auf dem westlichen Teilbereich des Platzes wird sichergestellt, dass dort weder Zigaretten noch Alkohol konsumiert, geschweige denn dort deponiert oder gar entsorgt werden. Auf der östlichen Hälfte dürfen auch Jugendliche und Erwachsene den Platz nutzen, wobei stets rücksichtsvoll mit Mitmenschen umzugehen und vor allem die geltenden Geräuschimmissionswerte und die Nachtruhe (ab 22 Uhr) strikt einzuhalten sind.

Inhalt

Antrag vom 23.03.2018, OF 550/1

Betreff: Schönplatz umgestalten und die östliche Hälfte des Platzes als Grünanlage auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz auf der Kreuzung Hardenberg- und Schönstraße (im Volksmund: "Schönplatz") dahingehend umzuwidmen, dass die westliche Hälfte weiter als Spielplatz ausgewiesen bleibt, während die östliche Hälfte eine Grünanlage bleibt, auf der die Grünanlagensatzung, dort insbesondere § 10 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 7 (Abfallentsorgung) und § 110 Abs. 2 Ziff. 19 i.V.m. § 3 Abs. 4 Ziff. 16 (Musikdarbietungen) weiter gelten. Sofern die Umwidmung die vorhandenen Nutzungskonflikte nicht angemessen löst, wird der Ortsbeirat die Umwidmung wieder rückgängig machen. Überdies wird der Magistrat aufgefordert, folgende im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der zuständigen Ämter, betroffenen Anwohnern und Mitgliedern des Ortsbeirats besprochene Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen:

  1. Die weiterhin als mit Spielgeräten ausgestattete östliche Hälfte des Schönplatzes (= Grünfläche) wird durch entsprechende Hinweisschilder auf die geltende Grünflächensatzung als solche deutlich sichtbar abgegrenzt.
  2. Vor dem verbleibenden Spielplatz werden Hinweisschieler angebracht, welche auf die obengenannten Nutzungseinschränkungen sowie das Verbot von Alkoholkonsum und Rauchen als Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen.
  3. Am nördlichen und südlichen Rand des östlichen Platzteils werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit darin fixierten Aschenbechern ersetzt analog zu bereits derartig vorhandenen Aschenbechern in der Innenstadt. Begründung: Die o.g. Umwidmung und Umgestaltung wurde im Rahmen zweier Termine im Februar und März 2018 besprochen. Es geht vorrangig darum, die vorhandenen Nutzungskonflikte angemessen zu lösen und den Platz in einer Weise zu gestalten, die eine Nutzung für alle Menschen ermöglicht und zugleich den Spielplatz für Kinder sicher und sauber zu erhält. Durch die Fortgeltung der Grünflächensatzung auf dem westlichen Teilbereich des Platzes wird sichergestellt, dass dort weder Zigaretten noch Alkohol konsumiert, geschweige denn dort deponiert oder gar entsorgt werden. Auf der östlichen Hälfte dürfen auch Jugendliche und Erwachsene den Platz nutzen, wobei stets rücksichtsvoll mit Mitmenschen umzugehen und vor allem die geltenden Geräuschimmissionswerte und die Nachtruhe (ab 22 Uhr) strikt einzuhalten sind.Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2018, OF 579/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2018 brachten SPD, CDU, FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 13
Zurückgezogen
Anregung an den Magistrat OM 2980 2018 1. Die Vorlage OF 550/1 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 579/1 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 579/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz angefügt wird: "Sollten weiterhin Nutzungskonflikte auftreten, behält es sich der Ortsbeirat 1 vor, die Umwidmung wieder rückgängig zu machen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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