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Umgestaltung „Schönplatz“

Vorlagentyp: OFCDUSPDFDP
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schönplatz in der Form umzugestalten, dass die östliche Seite des Spielplatzes entwidmet und somit kein Spielplatz, sondern öffentliche Fläche wird. Außerdem sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Der Bereich des Spielplatzes (westlicher Teil) wird durch einen durchlässigen "Abtrennung" deutlich abgegrenzt, analog zu den schon bestehenden Holzpfosten. - Der Spielplatz wird durch die entsprechende Beschilderung klar gekennzeichnet. Dort soll auf die Grünflächensatzung hingewiesen werden. Beispielsweise: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom . . sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: Der Konsum von Alkohol, der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen. Lärm soll vermieden werden z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen. Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". - An nördlicher und südlicher Seite werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit eingebauten Aschenbecher ausgetauscht (siehe Bild), so wie sie beispielsweise auf der Zeil zu finden sind. - Zur konkreten Umsetzung der Umgestaltung des Platzes legt das Grünflächenamt dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag vor. Begründung: Bei zwei Terminen mit Anwohnern, Vertreter der betroffenen Ämter und Ortsbeiratsmitgliedern wurden in Einvernehmen diese Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es den Schönplatz zu einem Platz zu machen, der für alle Raum bietet. Wichtig ist dabei, den Spielplatz für die Kinder zu erhalten, sauber zu halten und sicherer zu machen. Rauchen (Zigarettenstummel) und Alkohol dürfen dabei auf dem Spielplatz nicht vorkommen. Im restlichen Bereich soll dies durch die Umwidmung Erwachsenen erlaubt werden. Für die bessere Sauberkeit sollten dafür aber größere Mülleimer mit Aschenbecher aufgestellt werden. Die Nachtruhe (ab 22 Uhr) sollte jedoch immer eingehalten werden und die Lautstärke gerade in den Sommermonaten dementsprechend reduziert werden.

Inhalt

Antrag vom 23.03.2018, OF 579/1

Betreff: Umgestaltung "Schönplatz"

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schönplatz in der Form umzugestalten, dass die östliche Seite des Spielplatzes entwidmet und somit kein Spielplatz, sondern öffentliche Fläche wird. Außerdem sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Der Bereich des Spielplatzes (westlicher Teil) wird durch einen durchlässigen "Abtrennung" deutlich abgegrenzt, analog zu den schon bestehenden Holzpfosten. - Der Spielplatz wird durch die entsprechende Beschilderung klar gekennzeichnet. Dort soll auf die Grünflächensatzung hingewiesen werden. Beispielsweise: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom . . sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: Der Konsum von Alkohol, der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen. Lärm soll vermieden werden z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen. Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". - An nördlicher und südlicher Seite werden die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer mit eingebauten Aschenbecher ausgetauscht (siehe Bild), so wie sie beispielsweise auf der Zeil zu finden sind. - Zur konkreten Umsetzung der Umgestaltung des Platzes legt das Grünflächenamt dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag vor.

Begründung: Bei zwei Terminen mit Anwohnern, Vertreter der betroffenen Ämter und Ortsbeiratsmitgliedern wurden in Einvernehmen diese Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es den Schönplatz zu einem Platz zu machen, der für alle Raum bietet. Wichtig ist dabei, den Spielplatz für die Kinder zu erhalten, sauber zu halten und sicherer zu machen. Rauchen (Zigarettenstummel) und Alkohol dürfen dabei auf dem Spielplatz nicht vorkommen. Im restlichen Bereich soll dies durch die Umwidmung Erwachsenen erlaubt werden. Für die bessere Sauberkeit sollten dafür aber größere Mülleimer mit Aschenbecher aufgestellt werden. Die Nachtruhe (ab 22 Uhr) sollte jedoch immer eingehalten werden und die Lautstärke gerade in den Sommermonaten dementsprechend reduziert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 23.03.2018, OF 550/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. März 2018Sie sind hier
    OFOF 579/1Umgestaltung „Schönplatz“
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 10. April 2018OMOM 2980Umgestaltung „Schönplatz“Direktanregung
  3. 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1234Umgestaltung "Schönplatz"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2980 2018 1. Die Vorlage OF 550/1 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 579/1 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 579/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz angefügt wird: "Sollten weiterhin Nutzungskonflikte auftreten, behält es sich der Ortsbeirat 1 vor, die Umwidmung wieder rückgängig zu machen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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